Räumung nach Zwangsversteigerung
Kommt es zu einer Zwangsversteigerung einer Immobilie, weil der jeweilige Eigentümer in Schulden geraten ist, werden in manchen Fällen auch bestehende Mietverhältnisse durch den Ersteigerer gekündigt. Für betroffene Mieter stehen in diesem Fall ein Auszug und somit auch eine Räumung der Mietwohnung bevor. Wie die Räumung nach einer Zwangsversteigerung abläuft und welche Aspekte es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wann kommt es zu einer Zwangsversteigerung?
Zu Zwangsversteigerungen kommt es meistens dann, wenn jemand so tief in die Schuldenfalle gerät, dass das jeweilige Vermögen liquidiert werden muss, um Gläubiger zu bezahlen und die Schulden somit (teilweise) zu tilgen. Einer Zwangsversteigerung geht daher in den meisten Fällen eine Insolvenz oder ein Exekutionsverfahren voraus. Können Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ihre Schulden nicht begleichen, werden in viele Fällen je nach Schuldenhöhe auch Immobilien zwangsversteigert, um das freigemachte Kapital als Schuldentilgung zu verwenden.
Ist die zwangsversteigerte Immobilie vermietet, tritt der Ersteigerer in die bestehenden Mietverhältnisse mit ein. Der Ersteigerer ist dann unter bestimmten Umständen und Einhaltung gesetzlicher Fristen und Termine dazu befugt, das vorhandene Mietverhältnis zu kündigen. In diesem Fall müssen betroffene Mieter die Wohnung nach einer gewissen Frist freigeben und ausziehen.
Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?
Besitzt eine hoch verschuldete Person wertvolles Hab und Gut, werden diese Güter im Bedarfsfall zwangsversteigert, um das Vermögen zu liquidieren. Dazu zählen auch Immobilien wie Häuser oder Wohnungen. Bei hohen Schulden, die durch den Eigentümer der Immobilien nicht beglichen werden können, oder bei einem Insolvenzverfahren kommt es dabei zu einem sogenannten Edikt bzw. ein Erlass durch ein Gericht, welches über eine Zwangsversteigerung entscheidet. Anschließend überprüft ein Gutachter den Wert der jeweiligen Immobilie und erstellt anhand des ermittelten Werts ein Mindestangebot auf.
Im nächsten Schritt trägt das zuständige Gericht alle Informationen und Termine in die Ediktsdatei ein. Diese zeigt alle gerichtlichen Bekanntmachungen öffentlich an. Während sich die Veröffentlichungen früher lediglich auf den Insolvenzbereich beschränkt haben, finden sich dort heutzutage auch alle Veröffentlichungen der Bezirksgerichte, die über gerichtliche Versteigerungen von Immobilien informieren. Interessierte haben dort Einsicht zu Objekten, die versteigert werden und können sich für die Versteigerung anmelden. Allerdings wird dazu ein sogenanntes Vadium benötigt, welches belegt, dass der Interessent die Kosten decken kann.
Am Tag der Versteigerung verliest der Richter sämtliche Informationen über das Objekt und beginnt die Versteigerung dann mit einem Mindestangebot. Üblicherweise gilt, dass dem Höchstbietenden der Zuschlag erteilt wird. Ist das Gebot allerdings unter ¾ des Schätzwerts, bleibt die Versteigerung weiterhin für 14 Tage offen, wodurch die Summe auch nachträglich noch durch eine andere Person überboten werden kann.
Ist die erforderliche Summe durch den Höchstbietenden bezahlt, kommt es zum Verteilungstermin, bei dem die jeweiligen Gläubiger erfahren, wie hoch die Schuldentilgung ist. Erst wenn alle Schulden beglichen sind, wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen.
Wer trägt die Kosten für die Räumung nach einer Zwangsversteigerung?
Werden Mietverhältnisse nach einer Zwangsräumung vom neuen Eigentümer gekündigt, ist ein Auszug der Mieter aus der Wohnung fällig. Oft ist dabei eine gesamte Räumung der Wohnung notwendig. Die Räumung muss dabei in der Regel aus eigener Tasche bezahlt werden. Auch im Falle einer Zwangsversteigerung müssen die betroffenen Mieter die Kosten für die Räumung ihrer Wohnung oder ihres Hauses selbst übernehmen.
Die Räumung nach einer Zwangsversteigerung
Bewohnt der Eigentümer seine Immobilie selbst, wird er nach einer Zwangsversteigerung dazu gezwungen, das eigene Heim aufzugeben. Sind bestehende Mietverhältnisse gegeben, kann der neue Eigentümer diese unter Einhaltung gesetzlicher Fristen kündigen. Betroffene Mieter müssen in diesem Fall aus der jeweiligen Wohnung auszuziehen, wodurch eine Räumung der gesamten Wohnung im Vorfeld fällig wird. Weigern sich die Mieter auszuziehen, kann es im schlimmsten Fall zu einer Zwangsräumung kommen.
Zwangsräumung nach Zwangsversteigerung
Weigern sich die Mieter nach einem Kündigungs- oder Räumungsurteil partout aus der Wohnung auszuziehen, kann es zu einer Zwangsräumung bzw. einer Delogierung kommen. Allerdings erst, nachdem der Eigentümer vor Gericht eine Klage eingeleitet und das Gericht ein Urteil gefällt hat. Zu der eigentlichen Vollstreckung einer Zwangsräumung kommt es in Österreich allerdings nur selten, da es sich bei der Zwangsvollstreckung um den allerletzten Schritt handelt. Betroffene haben im Vorfeld die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen oder Aufschub zu beantragen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Teilnahme der Betroffenen am Gerichtsverfahren.
Kommt es doch zur Vollstreckung der Zwangsräumung, findet diese in Anwesenheit des Eigentümers oder eines Gerichtsvollziehers statt. Beim Gerichtsvollzieher handelt es sich meist um einen beauftragten Rechtsanwalt für Mietrecht. Die benötigten Mittel zur Zwangsräumung wie beispielsweise Handwerker oder Transportmittel müssen vom Vermieter bereitgestellt werden. Dieser hat auch die Möglichkeit, ein Räumungsunternehmen u beauftragen. Bei der Zwangsräumung müssen alle in der Wohnung vorhandenen Gegenstände und Möbel entfernt werden und alle dort befindlichen Personen müssen die Wohnung verlassen. Sollten die Personen sich weigern, das Objekt zu verlassen, hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit, polizeiliche Unterstützung anzufordern. Ist die Zwangsräumung vollzogen, wird die Wohnung dem Vermieter bzw. neuen Eigentümer des Objekts übergeben.
Freiwillige Räumung durch Mieter nach Zwangsversteigerung
Wird das Mietverhältnis nach einer Zwangsversteigerung rechtmäßig gekündigt, ist der weitere Ablauf derselbe wie nach einer normalen Kündigung eines Mietverhältnisses. Die Mieter können den Umzug unter Einhaltung von Fristen daher wie gehabt durchführen und die dazugehörende Räumung entweder in Eigenregie oder mit der Hilfe eines Umzugsunternehmens durchführen. Hand in Hand mit dem Umzug geht auch die Räumung der Wohnung oder gegebenenfalls die Räumung von einzelnen Bereichen des Mietobjekts, wie Garagenräumung, Kellerräumung, Gartenräumung oder Büroräumung einher.
Professionelle Hilfe durch Umzugsunternehmen
Eine Räumung geht mit sehr viel Arbeit, körperlichen Belastung und Stress einher. Vor allem dann, wenn ein gesamtes Haus geräumt werden muss. Wer diese Herausforderung nicht allein stemmen möchte, hat die Möglichkeit, ein Räumungsunternehmen zu beauftragen, um die Zwangsräumung durchzuführen. Diese Option bringt viele Vorteile mit sich und erleichtert die angehende Räumung um ein Vielfaches.
Was sind die Vorteile einer professionellen Räumung nach einer Zwangsversteigerung?
Professionelle Räumungsunternehmen bringen zumeist viel Erfahrung und fachliche Kompetenz mit sich. Sie wissen, worauf es ankommt und haben dadurch das nötige Know-how. Bei einer Räumung fällt oft auch eine Entsorgung von Gegenständen und Möbeln an. Räumungsunternehmen kennen alle Anlaufstellen und entsorgen den anfallenden Müll fachgerecht.
Gerade wenn es um die Räumung nach einer Zwangsversteigerung geht, handelt es sich meist um eine emotionale und schwere Situation für die Betroffenen, da der Auszug erzwungen wurde. Ein Räumungsunternehmen verschafft Abhilfe und übernimmt alle anfallenden Aufgaben. Dadurch lässt sich sowohl Stress vermeiden als auch die emotionale und körperliche Belastung verringern.
Eine Räumung benötigt im Vorfeld außerdem auch eine gute Planung. Dabei gilt es unter anderem folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Gegenstände wollen Sie behalten?
- Welche Sachen sind nicht mehr brauchbar?
- Sollen die ungebrauchten Gegenstände verkauft oder verschenkt werden?
- Welche Gegenstände müssen entsorgt werden?
- Wie und wo wird der jeweilige Müll fachgerecht entsorgt?
- Welche Transportmittel müssen bereitgestellt werden?
- Muss ein Container bestellt werden?
Ein Räumungsunternehmen geht die Planung im Vorfeld strukturiert durch und übernimmt dann alle anfälligen Aufgaben. Der gesamte Arbeitsaufwand wird dadurch komplett übernommen und eine reibungslose Räumung gewährleistet. Da das Mietobjekt in einem angemessenen Zustand übergeben werden muss, ist eine fachgerechte Räumung das A und O. Räumungsunternehmen hinterlassen die Wohnung nach der Räumung üblicherweise im besenreinen Zustand.
Was kostet eine professionelle Räumung nach einer Zwangsversteigerung?
Wie viel eine professionelle Räumung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten hängen immer ganz davon ab, wie aufwendig die Arbeit ist und welche Leistungen vom Unternehmen dabei erbracht werden. Zudem ist zu beachten, dass manche Räumungsunternehmen nach Stunden abrechnen, während andere Tagessätze oder Pauschalen anbieten.
Oft wird dazu im Vorhinein ein unverbindlicher Besichtigungstermin vereinbart, bei dem der jeweilige Aufwand dann geschätzt wird. Die meisten Unternehmen bieten den Besichtigungstermin kostenlos an. Wichtig ist es, bei der Wahl eines Räumungsunternehmens auf seriöse Anbieter zu achten, da es sonst nicht selten zu versteckten Kostenfallen und unangenehmen Überraschungen kommen kann.
Viele Unternehmen bieten zudem die Option eines Wertausgleichs an, bei dem ungewollte Gegenstände, die noch gut erhalten sind, vom Räumungsunternehmen übernommen werden. Der Wert der Gegenstände wird dann vom Gesamtpreis der Räumung abgezogen, wodurch die Räumung im besten Fall günstiger wird.
Welche Leistungen sind in der professionellen Räumung enthalten?
Räumungsunternehmen übernehmen in der Regel alle anstehenden Arbeiten einer Räumung. Seriöse Räumungsunternehmen bieten dazu üblicherweise im Vorfeld einen kostenlosen Besichtigungstermin des Objekts an, bei dem die anfallende Arbeit geschätzt und die Räumung geplant wird. Nur eine Besichtigung ermöglicht eine Einschätzung über Kosten und benötigtem Arbeitsmaterial.
Auf der Website des jeweiligen Räumungsunternehmens sollten alle Leistungen aufgelistet sein. Eine Abklärung im Vorfeld über benötigte Arbeitsschritte ist essenziell für einen reibungslosen Ablauf der Räumung. Diese sollten beim Besichtigungstermin klar kommuniziert und abgemacht werden.
Zu den gängigen Leistungen eines seriösen Räumungsunternehmens zählen in der Regel folgende:
- Kostenloser Besichtigungstermin
- Unverbindlicher Kostenvoranschlag
- Beratung
- Demontage von Möbeln und Elektronik
- Fachgerechte Entsorgung von Müll
- Transport der Möbel zur neuen Adresse
- Besenreine Übergabe
- Versicherung
- Wertausgleich (in manchen Fällen)
Wie läuft eine Räumung nach einer Zwangsversteigerung ab?
Wird ein Mietverhältnis nach einer Zwangsversteigerung ordnungsgemäß aufgelöst, ist im Zusammenhang mit einem Auszug in vielen Fällen auch eine Räumung des Objekts notwendig. Wird dazu ein professionelles Räumungsunternehmen beauftragt, erfolgt die Räumung genau wie bei herkömmlichen Räumungen. Die Räumung lässt sich dabei in fünf verschiedene Schritte einteilen:
Schritt 1: Kontaktaufnahme
Wurde ein seriöses Räumungsunternehmen gefunden, gilt es eine Anfrage zu versenden und telefonisch mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten. Dabei lassen sich auch schon gewisse Details im Vorfeld abklären. Bei dieser ersten Kontaktaufnahme sollte auch gleich ein Besichtigungstermin ausgemacht werden, bei dem ein Beauftragter des Unternehmens den zu räumenden Bereich inspiziert. Dadurch lassen sich der nötige Arbeitsaufwand und die Kosten für die Räumung einschätzen. Seriöse Räumungsunternehmen bieten diesen Besichtigungstermin üblicherweise unverbindlich und kostenlos an.
Schritt 2: Vorbereitung
Bevor es zum Besichtigungstermin kommt, ist es hilfreich, schon mal eine ungefähre Ahnung davon zu haben, welche Gegenstände behalten, verkauft oder entsorgt werden sollen. Eine organisierte Vorbereitung ist daher sehr ratsam. Dies erleichtert nicht nur die Räumung selbst, sondern ist auch hilfreich für die Besichtigung, da die nötigen Arbeitsschritte noch besser eingeschätzt werden können. Zudem ist im Vorfeld dadurch auch klarer, welche Informationen dem Räumungsunternehmen übermittelt werden müssen.
Schritt 3: Unverbindlicher Besichtigungstermin
Beim Besichtigungstermin besucht ein Beauftragter des Räumungsunternehmens den Einsatzort und spricht mit den Auftraggebern den genauen Verlauf und die Details der Räumung ab. Eine klare Kommunikation ist hier für einen reibungslosen Räumungsablauf sehr wichtig. Anhand der Besichtigung lassen sich die Arbeitsschritte genau planen und die Kosten einschätzen. Das Räumungsunternehmen erstellt anhand dieser Informationen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Hier sollte auf eine klare Kostentransparenz und eine genaue Abmachung geachtet werden, um versteckte Kostenfallen und unseriöse Anbieter zu umgehen. Der Kostenvoranschlag beinhaltet neben den Kosten auch alle Leistungen, die durch das jeweilige Unternehmen bei der Räumung erbracht werden.
Bietet das Räumungsunternehmen die Möglichkeit für einen Wertausgleich, sollte bei der Besichtigung auch gleich vereinbart werden, welche Gegenstände und Möbel für einen Wertausgleich vorgesehen sind.
Schritt 4: Durchführung der Räumung nach einer Zwangsversteigerung
Wurde das Angebot angenommen und ein Termin für die eigentliche Räumung vereinbart, steht der Durchführung nichts mehr im Weg. Das Räumungsunternehmen übernimmt dabei alle anstehenden Aufgaben und abgemachten Vereinbarungen. Dazu gehören in der Regel auch die fachgerechte Entsorgung von Müll und die Demontage von Möbeln und elektronischen Geräten. In vielen Fällen müssen die Auftraggeber am Tag der Räumung auch nicht anwesend sein. Allerdings ist dafür eine genaue und klare Kommunikation im Vorfeld nötig, um Missverständnissen vorzubeugen.
Schritt 5: Besenreine Übergabe
Nach getaner Arbeit übergibt die Räumungsfirma das Objekt besenrein, sodass das Objekt bereit für die Übergabe an den Vermieter ist.
Räumung nach Zwangsversteigerung
Über uns
Als traditionelles Familienunternehmen bringen wir mittlerweile mehr als 20 Jahre Erfahrung mit uns. Wir unterstützen unsere Kunden in Wien und Niederösterreich bei Umzügen, Räumungen, Entrümpelungen und Verlassenschaften und überzeugen dabei stets mit absoluter Fachkompetenz und Expertise. Alle Arbeitsschritte werden von uns übernommen und mit Sorgfalt durchgeführt, wodurch Sie sich entspannt zurücklehnen können und unnötigen Stress vermeiden.
Bei uns müssen Sie keine versteckten Kosten fürchten. Unsere Preise sind stets transparent und fair. Wir führen im Vorfeld kostenlose und unverbindliche Besichtigungen der Einsatzbereiche durch, anhand welcher wir alle Arbeitsschritte planen und einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellen können. Sie haben dabei eine absolute Fixpreis-Garantie und wissen dadurch immer ganz genau, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
Überzeugen Sie sich jetzt selbst und buchen Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Besichtigungstermin. Wir stehen Ihnen gerne zu Verfügung, auch in schweren Zeiten. Dabei arbeiten wir natürlich immer diskret und respektvoll. Wir sind telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar und freuen uns, von Ihnen zu hören!