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Übersiedlung Wien

Räumung Gemeindewohnung

In Wien lebt jeder vierte Haushalt in einer Gemeindewohnung.  Dennoch wissen viele Wiener und Wienerinnen nicht, was bei der Rückgabe einer Gemeindewohnung zu beachten ist bzw. welche Gegenstände überhaupt geräumt werden müssen.

Als erfahrenes Räumungs- Entrümpelungs- und Umzugsunternehmen für Wien unterstützen wir Sie gerne in diesen Fragen sowie bei der professionellen Räumung Ihrer Gemeindewohnung. Auf Kundenwunsch führen wir komplette Wohnungsräumungen für „Wiener Wohnen“ Wohnungen durch und vereinfachen auf diese Weise die unkomplizierte Wohnungsrückgabe.

Räumung von Gemeindewohnungen – Was beachten?

Im Fall einer Räumung bzw. einer Haushaltsauflösung muss vom Mieter bis zum vereinbarten Wohnungsübergabetermin sämtliches persönliches Mobiliar aus der Wohnung ausgeräumt werden.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände aller Art
  • Abwaschunterbaukästen
  • Beleuchtungskörper
  • Internetmodem und SAT-Anlagen
  • Einbaumöbel
  • Eigenhändig angebrachte Bodenbeläge, welche über bestehende Bodenbeläge verlegt wurden
  • Eigenhändig angebrachte Wand- und Deckenverkleidungen

Als Räumungsdienst für Wien helfen wir nicht nur bei der Räumung aller Räumlichkeiten einer Gemeindewohnung, sondern garantieren auch die fachgerechte Entsorgung der geräumten Gegenstände bzw. die professionelle Übersiedelung an Ihre Wunschadresse. Darüber hinaus übernehmen wir auch die fachmännische Demontage von Möbeln, Ein- und Verbauten, Bodenbelägen oder Holzverkleidungen. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute für eine kostenlose und unverbindliche Erstbesichtigung und Beratung!

Räumung einer Gemeindewohnung – Welche Schäden müssen behoben werden?

Bei der Rückgabe einer Gemeindewohnung muss nicht nur für die ordnungsgemäße Räumung aller Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände Sorge getragen werden, sondern auch für die Beseitigung jener über die normale Abnützung hinausgehenden Schäden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass das beim Einzug in die Wohnung übernommene hauseigene Inventar vorhanden sowie funktionstüchtig ist.

Wohnungsrückgabe – Zu beseitigende Schäden & Mängel

  • Wand- und Bodenbeläge (z.B. Wandfliesen, Teppiche, Deckenverkleidungen etc.), die selbst angebracht wurden, müssen wieder entfernt werden.
  • Selbst angebrachte Tapeten, beschädigte und stark verschmutzte Tapeten müssen entfernt werden.
  • Klebereste, Farbspritzer und starke Kratzer oder Löcher in den Wänden müssen beseitigt werden.
  • Fehlende Sesselleisten, Abdeckungen von Fernwärmeleitungen müssen erneuert werden.
  • Beschädigte Fliesen im Bad müssen repariert werden.
  • Gebrochene bzw. gesprungene Glasscheiben bei Fenstern oder Türen müssen erneuert werden.
  • Emailschäden an Badewanne oder Waschbecken müssen repariert werden.
  • Anstriche von Fenster, Türen etc. sind rückgängig zu machen.
  • Heizkörperverkleidungen müssen entfernt werden.
  • Schäden an Loggia-Verbauten müssen repariert werden.
  • Selbst angebrachte Zwischenwände müssen entfernt werden.

Eine vollständige Liste der zu behebenden Mängel finden Sie auch unter https://www.wienerwohnen.at/mieterin/mietende/wohnungsrueckgabe.html

Gemeindewohnung räumen – Ihr verlässlicher Partner

Bei der Vielzahl von anfallenden Arbeiten ist es also ratsam und beruhigend einen erfahrenden Partner an seiner Seite zu wissen, der sich auf dem Gebiet von Gemeindewohnungsräumungen bestens auskennt. Als Full-Service-Räumungsdienst übernehmen wir nicht nur die professionelle Räumung Ihrer „Wiener Wohnen“ Wohnung, sondern unterstützen Sie auch bei der Rückversetzung der Räumlichkeiten in den Originalzustand. Zu unseren zahlreichen Services gehören auch vielfältige Klein- und Elektromontagen. Demontagen von Einbauten, Deckenblenden, Vertäfelungen, selbst angebrachten Bodenbelägen, Zwischenwänden, Tapeten oder Beleuchtungskörpern führen wir sorgsam und fachkundig durch. Auf diese Weise garantieren wir, dass alle Einrichtungsgegenstände ihren neuen Bestimmungsort unbeschadet erreichen. Natürlich übernehmen wir auch den fachgerechten Transport aller Güter.

Ablauf der Räumung einer Gemeindewohnung

Im Grunde genommen läuft die Räumung einer Gemeindewohnung genau so ab wie jede andere Räumung auch. Zunächst vereinbaren wir einen kostenlosen Besichtigungstermin. Bei dieser Erstbesichtigung verschaffen wir uns vor Ort einen exakten Überblick über die zu erledigenden Arbeiten sowie den zu erwartenden Aufwand. Diese Bestandsaufnahme dient als Grundlage für die Erstellung eines unverbindlichen Angebots. Darin enthalten: Alle Leistungen im Rahmen der Räumung Ihrer Gemeindewohnung inklusive praktischer Fixpreis-Garantie.

Im Gegensatz zu anderen Räumungsunternehmen, die nach Sunden abrechnen, arbeiten wir mit Pauschalpreisen. Nachträgliche Preiserhöhungen oder versteckte Kosten sind damit ausgeschlossen. Sie bezahlen immer nur den Preis, der schriftlich fixiert wurde – denn unser Credo lautet: fair, seriös und kompetent.

Nach erfolgter Angebotsannahme vereinbaren wir den Termin für die Räumung Ihrer Gemeindebauwohnung. Am Tag der Räumung selbst sorgt unser erfahrenes Team dafür, dass alles reibungslos abläuft, sowie unser gelernter Tischler dafür, dass bestehendes Mobiliar fachgerecht demontiert wird. Anschließend transportieren wir Inventar und Hausrat an den neuen Verwendungsort und/oder entrümpeln dieses fachgerecht. Häufig erfolgt die Entrümpelung etwa im Rahmen einer Verlassenschaftsräumung. Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernehmen wir neben der ordnungsgemäßen Räumung aller Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände auch die Rückversetzung der Gemeindewohnung in den Originalzustand, sodass es bei der Wohnungsrückgabe zu keinen Problemen kommt. Anschließend erfolgt die besenreine Übergabe der geräumten Gemeindewohnung.

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Sonderfall Wertausgleich: Immer wieder tauchen bei der Räumung einer Gemeindewohnung „verlorene Schätze“ auf, mit denen der (Neu)Besitzer nichts anzufangen weiß. Dennoch verfügen diese Gegenstände noch über einen entsprechenden Wert für den Wiederverkauf. Ist das der Fall bieten wir als Räumungsunternehmen und Altwarenhändler die Möglichkeit einer praktischen Wertanrechnung. Bei diesem Wertausgleich rechnen wir jene Gegenstände, die über einen Wiederverkaufswert verfügen den Kosten für die Räumung gegen. Das bedeutet für Sie, dass die Räumung Ihrer Gemeindewohnung günstiger wird und Sie damit von einem echten Preisvorteil profitieren.

Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten einer Wertanrechnung sowie hinsichtlich aller weiterer Fragen zum Thema Räumung einer Gemeindebauwohnung.

Kellerabteil einer Gemeindewohnung räumen?

Neben den eigentlichen Wohnräumen muss auch ein vorhandenes Kellerabteil im Zuge einer Kellerräumung entsprechend geräumt und gereinigt werden. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei. Hausrat, alte Möbel und Geräte werden von uns fach- und umweltgerecht entsorgt bzw. an den neuen Wohnort überstellt.

Über uns

Seit beinahe 20 Jahren stehen wir mit unserem Namen für professionelle Dienstleistungen im Bereich Räumungen, Entrümpelungen und Umzüge aller Art. Kunden schätzen unsere Zuverlässigkeit, ehrliche Art und vielzähligen Services. Zu unseren Leistungen zählen unter anderem:

  • Kostenlose Besichtigung
  • Unverbindlicher Kostenvoranschlag
  • Transparente und faire Preisgestaltung mit Fixpreisgarantie
  • Wertausgleich
  • Professionelle Räumungen, Entrümpelungen, Entsorgungen, Umzüge und Verlassenschaften
  • Kleinmontagen, Tischlerarbeiten, Elektroinstallationen
  • Handel mit Altwaren
  • Bücherbazar

In unserem Blog finden Sie einige Tipps & Tricks zu Räumungen und zur Planung eines Umzugs. Brauchen Sie jedoch Hilfe bei der Räumung Ihrer Gemeindewohnung oder bei anderen Arbeiten? Dann zögern Sie nicht. Wir beraten Sie gerne telefonisch, per Mail oder bei und Ihrem ganz persönlichen und unverbindlichem Vor-Ort-Termin!

Kontaktieren sie uns!

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