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Wenn ein Angehöriger verstirbt, stellt dies Hinterbliebene vor zahlreiche Herausforderungen. Neben Trauer und emotionalem Stress, gilt es auch administrative und organisatorische Angelegenheiten zu bewältigen, wie beispielsweise die Regelung der Erbschaft. Bevor es allerdings zu einem Erbfall kommt, greift nach österreichischem Gesetz zunächst das Verlassenschaftsverfahren, welches zur Feststellung des Vermögenstands der Verlassenschaft dient. Zudem regelt dieses die Übergabe der Verlassenschaft unter gerichtlicher Aufsicht und überwacht somit die Erfüllung des letzten Willens des Verstorbenen.

Die Schätzung der Verlassenschaft ist Teil eines solchen Verlassenschaftsverfahren. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über die Schätzung einer Verlassenschaft wissen und beachten müssen.

Wie läuft die Schätzung einer Verlassenschaft ab?

Eine Verlassenschaft bzw. ein Nachlass beinhaltet das gesamte Vermögen einer Person, welches nach dem Todesfall auf die Erben übertragen wird. Darunter fallen auch Rechte und Pflichten. Zwar gehen manche Rechte, wie Haftstrafen, Führerschein oder das Wahlrecht, nach dem Tod einer Person verloren – andere Rechte wiederum, wie beispielsweise Immobilienrechte, Pensionsansprüche oder Gesellschaftsrechte können jedoch auf Erben übertragen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Verlassenschaft und Nachlass?

Es gibt formal keinen Unterschied zwischen den Begriffen „Verlassenschaft“ und „Nachlass“.

Seit 1. Jänner 2017 allerdings ist der Begriff „Nachlass” im Gesetzestextbuch durch den Begriff „Verlassenschaft” ersetzt worden. Beide Begriffe bezeichnen sowohl das passive, als auch aktive Vermögen einer verstorbenen Person.

Was bedeutet Verlassenschaft als juristische Person?

Die „Verlassenschaft als juristische Person”, auch bekannt als „ruhender Nachlass”, bezeichnet das gesamte Vermögen einer Person nach ihrem Tod und vor der Übergabe an den rechtmäßigen Erben, also während der gesamten Dauer des Verlassenschaftsverfahrens.

Was ist die Schätzung einer Verlassenschaft?

Die Schätzung einer Verlassenschaft ist die Berechnung des Wertes des gesamten Vermögens einer verstorbenen Person, welches weiter vererbt werden soll. Darunter fällt sowohl das passive, als auch aktive Vermögen des Verstorbenen. Sie dient dazu, sich einen Überblick über das Erbe und den Wert des Besitzes zu verschaffen. Dies ist Teil des Verlassenschaftsverfahrens, welches automatisch nach dem Tod einer Person eröffnet wird und die Vermögensangelegenheiten des Verstorbenen regelt.

Checkliste: Todesfallaufnahme
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Wer ermittelt den Wert der Verlassenschaft?

In Österreich wird das Verlassenschaftsverfahren durch das zuständige Bezirkgericht geregelt. Dieses bestimmt und schickt als Gerichtskommissär einen Notar, der sich um alle Angelegenheiten rund um das Erbe kümmert.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit einen Erbentmachter hinzuzuziehen. Dieser ist ein Notar oder Rechtsanwalt, der von allen Erben gemeinsam bestimmt wird. Erhält jene Person die Vollmacht aller Erben, regelt diese den weiteren Verlauf des Erbes und die schriftliche Durchführung des Verlassenschaftsverfahren mit dem Gericht. Einigen die Erben sich nicht einstimmig auf einen Erbentmachter, so wird die zuständige Person durch das Bezirksgericht bestimmt.

Es ist allerdings immer ratsam, auch einen Anwalt für die Schätzung der Verlassenschaft hinzuzuziehen, welcher die Hinterbliebenen berät und unterstützt. Denn ein Verlassenschaftsverfahren ist eine komplexe Angelegenheit, die in manchen Fällen lange dauern kann. Deshalb ist es wichtig, während des gesamten Verlaufs gut über das Thema informiert zu bleiben und über einen kompetenten Ansprechpartner zu verfügen.

Wann muss ein Nachlass geschätzt werden?

In Österreich steht es niemandem zu, eine Erbschaft eigenmächtig in Besitz zu nehmen. Nach dem Tod einer Person, wird daher automatisch das Verlassenschaftsverfahren eröffnet, welches die Übergabe des Erbes gerichtlich und offiziell regelt. Zu dem Verfahren gehört auch die Schätzung der Verlassenschaft, sie stellt einer der ersten Schritte des Verfahrens dar.

Nach einem Todesfall ermittelt der Notar, wer die Hinterbliebenen und Erben des Verstorbenen sind. Anschließend erhalten alle Personen, die persönliche und vermögensrechtliche Informationen über den Verstorbenen geben können, eine Einladung zur Todesfallaufnahme, wo Organisatorisches besprochen und auch der gesamte Inhalt des Vermögens und sein Wert ermittelt wird.

Dies geschieht zu Beginn des Verfahrens, meist innerhalb des ersten Monats nach dem Todesfall und stellt einen der ersten Schritte im Ablauf des Verlassenschaftsverfahrens dar.

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Wie wird eine Verlassenschaft geschätzt?

Der zuständige Notar hat während der Todesfallaufnahme die Aufgabe, sämtliche Informationen über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen zusammenzutragen und alle Auskünfte darüber einzuholen. Er ist außerdem dazu befugt, Auskünfte über Bankinformationen, Wertpapierdepots etc. einzuholen. Zur Todesfallaufnahme werden außerdem alle Personen hinzugezogen, die weitere Auskünfte zur Vermögenslage des Hinterbliebenen liefern können. Gemeinsam wird dann bei einem Termin anhand eines Fragenkatalogs alle persönlichen und vermögensrechtlichen Daten des Verstorbenen ermittelt und dokumentiert.

Stellt sich dabei heraus, dass der Wert des Vermögens geringer ausfällt als die Begräbniskosten und weiteren anfallenden Verbindlichkeiten, wird das Verlassenschaftsverfahren durch einen Gerichtsbeschluss für beendet erklärt und die Person, die für das Begräbnis und die Haushaltsauflösung zuständig ist, erhält das Vermögen zur Bezahlung dieser Verbindlichkeiten zu Verfügung.

Übersteigt der Verlassenschaftswert allerdings den Wert aller Verpflichtungen, wird das Verlassenschaftsverfahren eröffnet. Der Notar leitet dann alles Erforderliche in die Wege, damit die Erben ihr Erbe antreten können.

Ablauf der Schätzung einer Verlassenschaft

Was gehört zum Wert einer Verlassenschaft?

Zum Wert einer Verlassenschaft gehört die gesamte Summe des passiven und aktiven Vermögens einer verstorbenen Person. Es beinhaltet somit den gesamten Besitz und schließt dabei sowohl das Kapitalvermögen, das Barvermögen als auch Immobilien, Grundstücke und andere Werte, die nicht in Geldform angelegt sind, ein. Der Wert all dieser Besitztümer zusammen, stellt den Wert einer Verlassenschaft dar.

Schätzung der Verlassenschaft: Immobilien & Grundstücke

Der Wert von Grundstücken und gebrauchten Immobilien wird anhand des Marktwerts festgelegt. Die Objekte werden mit ähnlichen Immobilien anhand eines Vergleichswertverfahrens verglichen und anschließend deren Wert bestimmt. Bei nicht bebauten Grundstücken wird der Wert anhand der Bodenrichtwertkarte bemessen.

Schätzung der Verlassenschaft: Kapitalvermögen

Der Wert von Ersparnissen und des Guthabens einer verstorbenen Person, inklusiver angefallener Zinsen, wird anhand des Girokontos der verstorbenen Person ermittelt. Banken orientieren sich dabei an den Kontodaten des tatsächlichen Todestages des Verstorbenen, um mögliche Betrügereien durch Angehörige auszuschließen. Schließfächer, Bausparverträge, Rentenansprüche sowie Versicherungsleistungen werden ebenfalls offen gelegt. Aber auch etwaige Schulden werden erfasst. Anhand dieser Informationen wird der gesamte Wert des Kapitalvermögens ermittelt.

Schätzung der Verlassenschaft: Möbel & Wertgegenstände

Die allgemeine Schätzung der Verlassenschaft ist nicht mit der individuellen Schätzung der Wertgegenstände gleichzusetzen. Letzteres erfolgt, wenn Erben den Weiterverkauf beschließen. Der Wert von Möbeln, Kunstwerken, Schmuck und weiteren Wertgegenständen kann von Sachverständigen für Hausrat und Kunst ermittelt werden. Hier sollte darauf geachtet werden, dass es sich um einen seriösen und kompetenten Sachverständigen handelt. Für die Wertermittlung ist nicht der aktuelle Ladenpreis entscheidend, sondern der realistische Weiterverkaufswert.

Auch fachkundige Altwarenhändler können hier bei Bedarf als Sachverständige agieren und den Wert der Wertgegenstände ermitteln. Durch jahrelange Erfahrung in diesem Bereich können diese Preise angemessen einschätzen und eine entsprechende Expertise erstellen.

Hierfür können einerseits unverbindliche Besichtigungstermine in Anspruch genommen werden, bei denen die Händler die Gegenstände in Augenschein nehmen und dann ein Angebot erstellen. Andererseits ist mittlerweile oft auch das Senden von Fotos der Einzelstücke bereits eine Möglichkeit zur Schätzung des Wertes. In der Regel erfolgt die Schätzung kostenfrei.

Vermögenswerte einer Verlassenschaft

Nachlasswert bereits geschätzt – Was nun?

Nach einem Todesfall in der Familie sind die Hinterbliebenen dazu verpflichtet, sich um die Verlassenschaft des Verstorbenen zu kümmern. Das beinhaltet auch den Haushalt der verstorbenen Person.

Bei Mietwohnung endet das Mietverhältnis mit dem Tod des Mieters automatisch. Dennoch müssen Angehörige für die besenreine Übergabe des Wohnobjekts Sorge tragen. Bei Eigentumsobjekten ist die Immobilie ein wichtiger Bestandteil des Verlassenschaftsverfahrens und muss entsprechend aufgelöst oder vererbt werden.

Im Zuge einer Verlassenschaftsräumung muss vorab geklärt sein, welche Wertgegenstände behalten, weiterverkauft oder entsorgt werden sollen. Um die Organisation der Haushaltsauflösung zu erleichtern, kann etwa ein professioneller Räumungsdienst beauftragt werden. Anhand einer Inventarliste wird vorab erfasst, was mit jedem einzelnen Wohnungsinhalt geschehen soll. Auch weitere Aufgaben wie Reparaturarbeiten und Kleinmontagen oder das Einpacken kleinerer Gegenstände kann durchgeführt und dokumentiert werden.

Verlassenschaft behalten

Die einfachste Variante ist es, die Möbel zu behalten und im eigenen Haushalt aufzunehmen. In den meisten Fällen ist das jedoch nicht möglich oder von den Hinterbliebenen nicht gewünscht, alle Möbel zu behalten.

Verlassenschaft verkaufen

Eine Alternative ist, die Möbel aus dem Nachlass zu verkaufen. Hierfür bieten sich die verschiedensten Möglichkeiten an: Antiquariate, Flohmärkte, Weiterverkauf an Privatpersonen oder an professionelle Ankaufsstellen. Die Auswahloptionen sind groß. Hierbei sollten die Möbel jedoch im Vorhinein auf Vollständigkeit geprüft und auf ihren realistischen Weiterverkaufswert geschätzt werden. Verschiedene Altenwarenhändler oder Räumungsdienste bieten hierfür auch die Möglichkeit eines Wertausgleiches.

Wie ein solcher funktioniert, veranschaulicht die folgende Infografik:

Funktionsweise eines Wertausgleichs

Verlassenschaft entsorgen oder verschenken

Wer die Möbel weder behalten noch verkaufen möchte, kann die Möbelstücke auch verschenken, spenden oder ganz einfach wegschmeißen. Hinterbliebenen fällt, vor allem die letzte Option, jedoch besonders schwer, da sie oft Emotionen und Erinnerungen an den Verstorbenen mit diesen Besitztümern verbinden.

Über uns: Verlassenschaftsräumung mit Wertausgleich

Eine Haushaltsauflösung und die damit verbundene Verlassenschaftsräumung stellt für Hinterbliebene oft eine emotionale und nervliche Belastung dar. Professionelle Hilfe durch einen kompetenten Räumungsdienst kann hierbei entlastend sein.

Als Räumungsdienst mit langjähriger Erfahrung bieten wir Ihnen einfühlsame und kompetente Unterstützung. Mit dem Bewusstsein, dass gerade im Fall einer Verlassenschaft, viele Objekte einen großen sentimentalen Wert besitzen, begegnen wir dem Nachlass verstorbener Personen mit Rücksicht und Respekt. Ob Sie Möbelstücke oder andere Einrichtungsgegenstände behalten, verkaufen oder gar wegwerfen wollen – wir gehen alle Möglichkeiten mit Ihnen sorgsam durch und unterstützen Sie bei der Umsetzung mit unserem tatkräftigen Team.

Zudem bieten wir Ihnen die Option noch gut erhaltene Möbelstücke anzukaufen. Im Zuge eines Wertausgleiches können sich so die tatsächlichen Räumungskosten stark reduzieren. Ihr Vorteil: Das mühsame Auffinden potenzieller Verkaufsoptionen bleibt Ihnen erspart.

Wir übernehmen sämtliche Arbeitsschritte einer Verlassenschaftsräumung – von der Planung bis hin zur Endreinigung.

Ablauf einer Verlassenschaftsräumung mit Wertausgleich

Beratung & kostenlose Erstbesichtigung
Unverbindliches Angebot inkl. Fixpreisgarantie
Vereinbarung des persönlichen Wunschtermins
Verlassenschaftsräumung durch erfahrenes Team
Besenreine Übergabe & Abschluss

Im Zuge einer kostenlosen und unverbindlichen Erstbesichtigung besprechen wir gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Arbeitsschritte und erfassen dabei, was mit den Wertgegenständen des Verstorbenen geschehen soll. Auch zusätzliche Leistungen wie die Demontage von Möbelstücken, Reperaturarbeiten, das Verpacken diverser Großmöbel und eventuell nötige Leistungen unserer Partnerbetriebe für die Entsorgung werden vorab geklärt. Anschließend erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag inklusive Fixpreis-Garantie.

Zum vereinbarten Termin erfolgt schließlich die Räumung des Hausrats durch unser geschultes Team. Wir garantieren Ihnen eine besenreine Übergabe der Immobilie – deshalb kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie Ihren Termin für eine unverbindliche Erstbesichtigung.

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