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Angehörige, Verwandte und Freunde sind nach einem Todesfall stark betroffen. Sie stehen vor vielen offenen Fragen zu Organisation und Bürokratie. Gleichzeitig sind sie voller Trauer um den Verstorbenen.

Doch nicht alle Menschen, die kurz vor ihrem Tode stehen oder vor Kurzem verstorben sind, hinterlassen Verwandte. Manche verlassen diese Welt ohne Angehörige, welche die Verlassenschaft entsprechend der gesetzlichen Erbfolge erhalten. Sie haben zu Lebzeiten die Möglichkeit, ihren Nachlass durch eine letztwillige Verfügung zu planen.

Nach österreichischem Recht startet nach der Meldung eines Todesfalls an das Standesamt automatisch das Verlassenschaftsverfahren. Liegt keine letztwillige Verfügung vor und kann der Notar bzw. Verlassenschaftskurator keine rechtmäßigen Erben ausfindig machen, kümmert er sich um die Verwaltung der Verlassenschaft.

Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Abwicklung einer Verlassenschaft ohne Erben zusammengestellt.

Überblick: Was versteht man unter einer Verlassenschaft?

Der Begriff Verlassenschaft bezeichnet jene Positionen, Rechte und Verbindlichkeiten, welche nach dem Ableben einer Person an die Erben übergehen.

Was umfasst eine Verlassenschaft?

Unter einer Verlassenschaft werden sowohl die aktiven Positionen wie Eigentum (z. B. Immobilien, Kunst- und Einrichtungsgegenstände) als auch passive Positionen, etwa Kreditverträge verstanden.

Übrigens können nicht alle Rechte aus der Verlassenschaft eines Verstorbenen an Erben weitergegeben werden. Der Verlassenschaft werden beispielsweise folgende Rechte zugeordnet:

  • Privatrechtliche Vermögensrechte, bspw. Anteile an Unternehmen, vertraglich zugesicherte Ansprüche, …
  • Ansprüche durch Lebens- oder Unfallversicherungen, welche keinen festgelegten Begünstigten vorsehen
  • Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz

Berechtigungen zur Führung eines Gewerbes, zur Ausübung eines Berufs oder Persönlichkeitsrechte können nicht vererbt werden. Bezüglich der Miet- bzw. Pachtrechte gelten Sonderregelungen für nahe Verwandte.

Verbindlichkeiten, die zur Verlassenschaft zählen, sind unter anderem Mietrückstände, Leasingraten sowie Kredit- oder Steuerschulden.

Was gehört zu einer Verlassenschaft

Verlassenschaftsverfahren: Wie findet man die gesetzlichen Erben einer Verlassenschaft?

Nach einem Todesfall wird in Österreich automatisch ein gerichtliches Verlassenschaftsverfahren in die Wege geleitet. Das zuständige Bezirksgericht beauftragt dafür einen Notar. Dieser Gerichtskommissär stellt das Vermögen fest und dokumentiert die Verlassenschaft des Verstorbenen.

Im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung soll die Verlassenschaft rechtlich korrekt abgewickelt und an die rechtmäßigen Erben übergeben werden. Gegebenenfalls wird der letzte Wille in Form eines Testaments, eines Vermächtnisses oder einer Stiftung berücksichtigt. Die Aufgabe des Notars ist es, allen zum Erbe berechtigen Personen in das Verfahren miteinzubeziehen.

Verlassenschaft mit Erben: Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Wenn kein Testament oder ein ähnliches notariell beglaubigtes Dokument vorliegt, tritt nach dem Ableben einer Person die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Gerichtskommissär ist dafür verantwortlich, dass das in Österreich vorgesehene Parentelensystem eingehalten wird.

Folgende Personen zählen entsprechend des österreichischen Erbrechts zu den gesetzlichen Erben:

  • Ehepartner bzw. eingetragene Partner
  • Kinder sowie deren Nachkommen

Sind die oben genannten nicht vorhanden, treten die Eltern des Verstorbenen sowie deren Nachkommen in die Erbfolge ein. Wenn diese verstorben, nicht vorhanden oder unbekannt sind, erben die Großeltern, deren Nachkommen oder schließlich auch die Urgroßeltern.

Das Parentelensystem

Verlassenschaftsverfahren: Was ist ein Erbenmachthaber?

Einigen sich die gesetzlichen Erben auf einen Notar oder Rechtsanwalt, welcher sie im Verlassenschaftsverfahren vertritt, spricht man von einem Erbenmachthaber. Dieser erhält eine Vollmacht der Erben, mit der er das Verfahren mit dem Gericht schriftlich durchführen kann.

Der beauftragte Rechtskundige führt dabei selbstständig die gesetzlich vorgegebenen Schritte durch. Die Arbeit mit einem Erbenmachthaber kann das Verlassenschaftsverfahren deutlich beschleunigen.

Wie läuft ein Verlassenschaftsverfahren ab?

Nach einem Sterbefall erhält der für den jeweiligen Ort zuständige Notar eine Sterbemitteilung vom Bezirksgericht. Seine Aufgabe ist es zunächst, Angehörige ausfindig zu machen. Die Daten erhält er beim Bestattungsunternehmen, der letzten Adresse des Verstorbenen oder der Gemeinde.

Jene Menschen, welche über vermögensrechtliche und/oder persönliche Verhältnisse der verstorbenen Person Bescheid wissen könnten, erhalten eine Einladung zur Todesfallsaufnahme. Dabei wird die Verlassenschaft anhand eines Fragebogens erhoben und die weiteren Schritte besprochen. Ebenso prüft der Notar oder Gerichtskommissär, ob ein Testament vorliegt.

Wenn keine Verlassenschaft bzw. kein Vermögen vorliegen, gilt das Verlassenschaftsverfahren als beendet. Hier finden Sie weiterführende Informationen über den Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens!

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Was passiert mit einer Verlassenschaft ohne Erben?

Nachdem das Standesamt dem Bezirksgericht den Todesfall gemeldet hat, wird ein Notar mit dem Verlassenschaftsverfahren betraut. Kann dieser im Zuge seiner Recherche keine Erben ausfindig machen, beauftragt er einen sogenannten Verlassenschaftskurator.

Verlassenschaft ohne Erben: Was ist die Aufgabe eines Verlassenschaftskurators?

Ein Verlassenschaftskurator wird beauftragt, um eine Verlassenschaft zu verwalten und das Verlassenschaftsverfahren durchzuführen. Er ist dafür verantwortlich, die Erben auszuforschen.

Hat der Verstorbene in seinem Testament eine Person als Vertretung seiner Verlassenschaft bestimmt, übernimmt diese die Funktion des Verlassenschaftskurators.

Ein Verlassenschaftskurator wird unter anderem in folgenden Fällen eingesetzt:

  • Verlassenschaften ohne Erben, bzw. Verlassenschaften, bei denen keine Erben ausfindig gemacht werden können
  • Ausbleibende Einigung der Erben über die Vertretung im Verlassenschaftsverfahren
  • Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung des Erbrechts

Verlassenschaft: Die Erben sind bekannt, nicht aber ihr Aufenthaltsort

Wenn ein rechtmäßiger Erbe existiert, dessen Adresse jedoch unbekannt ist, nutzt der Verlassenschafts- oder Erbenkurator nutzt das sogenannte Erbenedikt. Dieses wird als Anschlag an Gerichtstafeln veröffentlich. In Wien wird dazu auch das Amtsblatt der Wiener Zeitung verwendet. Die Erben haben dann sechs Monate Zeit, sich zu melden.

Nach Ende der Frist wird das Verfahren fortgesetzt. Die Arbeit des Verlassenschaftskurators ist beendet, sobald …

  • … der rechtmäßige Erbe gefunden wurde.
  • … die Kosten für das Verfahren das Vermögen des Verstorbenen übersteigen.
  • … der Tod des rechtmäßigen Erben festgestellt wird.

Verlassenschaft ohne Erben: Was passiert, wenn die Erben unbekannt oder verstorben sind?

Sind die rechtmäßigen Erben einer Verlassenschaft unbekannt, wird zunächst ebenfalls ein Erbenedikt erlassen. Die Erben können ihre Ansprüche innerhalb einer Frist von sechs Monaten geltend machen.

Ist die Frist verstrichen, ohne dass Erben ausfindig gemacht werden konnten, wird von der Republik Österreich ein Antrag auf Übergabe der Verlassenschaft gestellt.

Ablauf Verlassenschaft

Verlassenschaft ohne Erben: Wie wird der Wert der Verlassenschaft berechnet?

Im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens wird auch der Wert der Verlassenschaft berücksichtigt. Zur Ermittlung des Vermögens wird der gesamte Besitz der verstorbenen Person hinzugezogen. Dazu zählen nicht nur das Bar- und Kapitalvermögen, sondern auch Immobilien oder beispielsweise Kunstgegenstände.

Wenn die rechtmäßigen Erben durch den Notar kontaktiert wurden, ermitteln diese mithilfe eines Fragebogens das Vermögen des Verstorbenen. Können keine Erben ausgeforscht werden, dann ist der Verlassenschaftskurator dafür zuständig.

Hinweise auf das Vermögen sowie den Umfang einer Verlassenschaft werden bei der Räumung der Wohnung oder des Hauses des Verstorbenen festgestellt.

Der Wert einer Verlassenschaft ohne Erben wird folgendermaßen ermittelt:

  • Marktwert von Immobilien und Grundstücken, ggfls. mithilfe eines Vergleichswertverfahrens oder einer Bodenrichtwertkarte (bei unbebauten Grundstücken)
  • Wert des Kapitalvermögens der Geldbeträge auf Giro- bzw. Sparkonten, in Form von Aktien/Wertpapieren, in Schließfächern, Bausparverträgen oder Lebensversicherungen etc.
  • Von Sachverständigen festgestellter Wiederverkaufswert von Wertgegenständen wie Schmuck oder Kunstgegenständen.

Auch Schulden, etwa aus Krediten oder Mietrückständen werden in die Berechnung der Verlassenschaft miteinbezogen. Der Notar ist aufgrund der Beauftragung durch das Gericht bevollmächtigt, beispielsweise bei Banken, Auskunft über finanzielle Ressourcen des Verstorbenen einzuholen.

Bei unbekannten oder verstorbenen Erben einer Verlassenschaft werden aus dem Vermögen die Begräbniskosten sowie die Kosten des Verlassenschaftskurators ausgezahlt. Sobald die finanziellen Mittel aus der Verlassenschaft zu Neige gehen, wird auch das Verlassenschaftsverfahren eingestellt.

Weiterführende Informationen über die Schätzung des Wertes einer Verlassenschaft haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Alleinstehend und ohne Erben: Welche Möglichkeiten haben Betroffene?

Ist man alleinstehend, ohne Ehepartner oder Kinder, erben nach dem eigenen Ableben möglicherweise verwandte Personen, zu denen man kaum eine persönliche Beziehung hat. Die gesetzliche Erbfolge kommt zum Tragen.

Mit einer letztwilligen Verfügung hat man die Möglichkeit, die Verteilung der eigenen Verlassenschaft selbst zu bestimmen. Sind nahe Verwandte noch am Leben, erhalten diese ihren Pflichtteil.

Bei einer Verlassenschaft ohne Erben stehen zur Nachlassplanung verschiedene Formen zur Verfügung:

  • Testament
  • Vermächtnis
  • Stiftung
  • Schenkung zu Lebzeiten

Verlassenschaft ohne Erben: Nachlassplanung mit einem Testament

In einem Testament kann man zu Lebzeiten verfügen, an welche Person(en) das eigene Vermögen nach dem Tod übergeben werden soll.

Für ein rechtsgültiges eigenhändiges Testament legt man selbst die Nachlassplanung handschriftlich fest und beendet diese mit einer Unterschrift. Ein Datum schützt vor weiteren Streitigkeiten. Das Testament kann bei einem Rechtsanwalt oder Notar aufbewahrt werden, oder auch bei persönlichen Dokumenten.

Ein fremdhändiges Testament erfordert weitere Vorschriften. Es kann digital oder handschriftlich von einer anderen Person verfasst werden, muss jedoch von dem Erblasser eigenhändig unterschrieben werden. Außerdem muss dieser eigenhändig vermerken, dass es sich mit dem Dokument um seinen letzten Willen handelt. Hinzu kommt die eindeutige Nennung von drei Zeugen inklusive ihrer Unterschrift.

Eigenhändiges vs. fremdhängies Testament

Verlassenschaft ohne Erben: Nachlassplanung mit einem Vermächtnis

In einem Vermächtnis kann man zu Lebzeiten festlegen, dass bestimmte Personen bestimmte Dinge aus der Verlassenschaft erhalten sollen. Es wird auch als Legat bezeichnet. Der Begünstigte wird dementsprechend Legatar genannt und wird nicht als Erbe eingesetzt. Er besitzt durch das Vermächtnis gegenüber den Erben einen Anspruch auf das jeweilige vermachte Objekt.

Verlassenschaft ohne Erben spenden: Nachlassplanung mit einer Stiftung

Wenn man möchte, dass das eigene Vermögen nach dem Tod einem wohltätigen Zweck zugute kommt, kann man dies durch eine Stiftung regeln.

In einer letztwilligen Stiftungserklärung müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Zweck der Stiftung
  • Widmung des Vermögens
  • Begünstigte Personen
  • Sitz und Dauer der Stiftung

Eine Stiftung kann entweder als Erbe oder Vermächtnis geregelt werden. Zur Gründung einer Privatstiftung sollten Sie sich jedenfalls bei Ihrem Rechtsanwalt informieren.

Zahlreiche gemeinnützige Vereine, etwa für Tierschutz oder karitative Zwecke, bieten des Weiteren die Möglichkeit, sie vor dem Ableben in einem Testament oder Vermächtnis zu begünstigen.

Verlassenschaft ohne Erben: Nachlassplanung durch eine Schenkung

Um das eigene Vermögen bereits vor dem Tod zu regeln, kann eine Schenkung durchgeführt werden. Diese kommt meist zum Einsatz, um Steuern zu sparen, Streitigkeiten zu vermeiden oder ein bestimmtes Vermögen im Familienbesitz zu behalten.

Zumeist handelt es sich bei einer Schenkung um Immobilien. Diese Vorgehensweise ist jedoch auch für andere Vermögenswerte wie Bargeld, Aktien oder andere Wertgegenstände möglich.

Unsere Leistungen bei der Räumung einer Verlassenschaft

Die Räumung einer Verlassenschaft bleibt häufig die Aufgabe der Angehörigen. Sie müssen sich beispielsweise darum kümmern, dass eine Mietwohnung schnell und ordnungsgemäß geräumt wird. Auch der Haushalt einer verstorbenen Person in einer Eigentumswohnung muss durch eine Räumung oder Entrümpelung aufgelöst werden.

Sowohl für Angehörige als auch für die Verwalter einer Verlassenschaft ohne Erben gibt es viele Fragen zu klären. Das Räumungsunternehmen Schimpf unterstützt Sie professionell und mit jahrelanger Erfahrung bei einer Verlassenschaftsräumung.

Bei einer unverbindlichen, kostenlosen Besichtigung besprechen wir unter anderem folgende Fragen:

  • Was soll mit den Möbelstücken geschehen?
  • Was passiert mit Gegenständen, die möglicherweise wertvoll sind?
  • Welche Inventarteile können entsorgt werden?
    Welche Objekte werden behalten?

Anhand unserer Vereinbarungen können wir Ihnen einen Kostenvoranschlag inklusive transparenter Preisgestaltung und Fixpreisgarantie erstellen. Durch eine effiziente Planung und Durchführung entstehen bei der Verlassenschaftsräumung keine zusätzlichen Kosten.

Das Team des Räumungsunternehmens Schimpf kümmert sich, auch bei Verlassenschaften ohne Erben, darum, dass hochwertige Möbelstücke, Einrichtungs- oder Wertgegenstände verkauft werden. Durch unseren praktischen Wertausgleich lassen sich die Kosten für die Räumung auf ein Mindestmaß beschränken.

Über uns

Der Räumungsdienst für Wien & NÖ ist ein in Wien ansässiges Familienunternehmen. Seit über 20 Jahren bieten wir Räumungen, Entrümpelungen oder Haushaltsauflösungen von Verlassenschaften. Als professioneller Räumungs- und Umzugsdienst bieten wir unsere Dienstleistungen für Privatpersonen, Hausverwaltungen, Betriebe, aber auch Verlassenschaftskuratoren an.

Wir arbeiten sorgfältig und zuverlässig, was zahlreiche positive persönliche Rückmeldungen, aber auch die Kundenbewertungen auf Facebook oder Google belegen. Wir freuen uns auf Ihren Auftrag zur Räumung einer Verlassenschaft oder einer anderen Dienstleitung und sind stets bemüht, diesen mit der notwendigen Professionalität und Qualität durchzuführen.

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