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Umzug von der Steuer absetzen?

Umzüge sind nicht nur anstrengend und zeitintensiv, sondern häufig auch mit höheren Kosten verbunden. Deshalb kann eine kleine Steuererleichterung im Rahmen der Übersiedlung bestimmt nicht schaden. Viele wissen jedoch gar nicht, dass man in Österreich einen Teil der Umzugskosten auch von der Steuer absetzen kann.

Wie das funktioniert und welche Ausgaben Sie unter welchen Bedingungen geltend machen können, erfahren Sie nun im folgenden Leitfaden.

Checkliste: Welche Umzugskosten können steuerlich abgesetzt werden?

Viele Ausgaben, die sich aufgrund eines Wohnortwechsels ergeben, können tatsächlich auch von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings nicht sämtliche. Welche Kosten absetzbar sind, hängt nämlich auch vom Grund des Umzugs ab. Hier eine allgemeine Checkliste sämtlicher Ausgaben, die Sie im Zuge Ihrer Steuererklärung geltend machen können:

  • Maklerprovision (nur bei Miet-, aber nicht bei Eigentumswohnungen möglich)
  • Besichtigungskosten
  • Fahrtkosten für Umzug und Wohnungssuche
  • Transportkosten für Umzug
  • Packkosten für Umzug
  • Liefer- und Montagekosten neuer Möbel
  • Hotel- und Übernachtungskosten (maximal 4 Tage) während der Wohnungssuche
  • Doppelte Mietkosten bei Umzug vor Kündigungsfrist des alten Mietverhältnisses
  • Handwerkskosten für Aufbau oder Demontage von Möbeln
  • Renovierungskosten (nur für die neue Wohnung)
  • Kosten für Umzugsunternehmen
  • Anfallende Mehrkosten bei Umzug mit Schulkindern (z. B. Nachhilfe, neues Schulmaterial etc.)

Kosten von beruflichem Umzug unbedingt von der Steuer absetzen!

Müssen Sie aus beruflichen Gründen Ihren Wohnsitz wechseln, können Sie beinahe alle Umzugskosten steuerlich geltend machen. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass der Umzug tatsächlich im Rahmen Ihres aktuellen oder neuen Beschäftigungsverhältnisses notwendig ist.

Unter einen berufsbedingten Umzug fallen folgende Gründe:

  • Neuer Job in einer anderen österreichischen Stadt
  • Zuvor unzumutbar langer Arbeitsweg: Verkürzung des neuen Arbeitsweges um mindestens eine Stunde
  • Rückkehr aus dem Ausland, um ein Dienstverhältnis in Österreich zu starten
  • Dauerhafte Versetzung durch Arbeitgeber
  • Umzug aufgrund des allerersten Jobs (nur wenn Dienstort von Elternhaus zu weit entfernt)

Ziehen Sie jedoch aufgrund eines neuen Dienstverhältnisses ins Ausland, so kann der Wegzug aus Österreich nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Um zudem eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, empfiehlt es sich sämtliche Rechnungen und Belege aufzubewahren. Am besten Sie sammeln entsprechende Quittungen in einer kleinen Mappe.

Noch besser: Vermeiden Sie Barzahlungen! Mit einer Kopie Ihres Kontoauszuges können Sie bei der Steuererklärung sämtliche Umzugskosten deutlich einfacher und schneller nachweisen. Außerdem behalten Sie auf diese Weise einen besseren Überblick über Ihre bereits getätigten Ausgaben.

Berufsbedingten Umzug steuerlich absetzen – so funktioniert’s:

Sämtliche Kosten für eine Übersiedlung aus beruflichen Gründen, werden in der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung einmalig als Werbungskosten angeführt. Als Nachweis für den Umzug aus beruflichen Gründen wird unter Umständen eine Kopie des Arbeitsvertrags oder eine Bestätigung des Arbeitgebers verlangt.

Kosten, die steuerlich abgesetzt werden sollen, müssen natürlich auch nachgewiesen werden. Legen Sie Ihrer Arbeitnehmerveranlagung deshalb sämtliche Quittungen und Belege der angegebenen Ausgaben bei.

Vorsicht: Sollte sich Ihr Arbeitgeber bereiterklärt haben, einen Teil der Umzugskosten zu übernehmen, dürfen Sie jene Ausgaben selbstverständlich nicht geltend machen und somit auch nicht in Ihre Steuererklärung schreiben.

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Kann man auch private Umzüge steuerlich absetzen?

Zwar können auch Umzüge aus privaten Gründen teilweise steuerlich geltend gemacht werden, genehmigt werden diese Anträge aber nicht immer. Denn auch hier ist der tatsächliche Umzugsgrund von Bedeutung. Wer vom Vermieter gekündigt wurde oder mit dem Lebenspartner in einen gemeinsamen Haushalt zieht, hat jedenfalls deutlich bessere Chancen auf eine steuerliche Erleichterung.

Achtung: Beachten Sie jedoch, dass private Umzugskosten dann unter den „haushaltsnahen Dienstleistungen“ angeführt werden müssen – nicht unter den Werbekosten!

Bei einem Umzug aus privaten Gründen können zudem nicht alle Kosten steuerlich abgesetzt werden. Lediglich folgende Ausgaben kommen dabei in Frage:

  • Fahrtkosten für Umzug und Wohnungssuche
  • Transportkosten
  • Handwerkskosten
  • Renovierungskosten
  • Kosten für Umzugsunternehmen

Natürlich sollten Sie auch bei Übersiedlungen aus privaten Gründen stets alle Rechnungen und Belege aufbewahren, um diese im Zuge der Steuererklärung vorzeigen zu können.

Welche Umzugskosten sind nicht steuerlich absetzbar?

  • Kosten für den Wegzug aus Österreich, auch aus beruflichen Gründen, können nicht geltend gemacht werden.
  • Wollen Sie Ihre alte Wohnung behalten, können die anfallenden Kosten des Wohnortwechsels in eine neue Wohnung ebenfalls nicht von der Steuer abgesetzt werden.
  • Umzugskosten, die vom Arbeitgeber übernommen werden
  • Anfallende Renovierungs- und Wiederherstellungskosten für die alte Wohnung
  • Maklerprovision bei Kauf eines Eigenheims. Lediglich die Maklerkosten für Mietwohnungen können von der Steuer abgesetzt werden.
  • Makler- und Inseratkosten für die Suche eines Nachmieters der alten Wohnung
  • Berufsanfänger, die von ihrem Elternhaus wegziehen. Ausnahme: Die Entfernung der Dienststelle ist nicht zumutbar, weshalb der Auszug aus dem Elternhaus notwendig ist.
  • Anschaffungskosten für den neuen Hausrat
  • Kosten für die Wohnungsablöse

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