Was Sie beim Nachsendeauftrag beachten müssen
Die Hauptaufgabe bei einem Umzug ist es, unzählige Objekte von A nach B zu bewegen. Im Idealfall ohne Beschädigung. Allerdings gibt es da den einen oder anderen „Nebenauftrag“, der ebenfalls unbedingt erledigt werden muss, mit der direkten Ver- und Entladung des Hausrats nichts zu tun hat. Prominentes Beispiel: Der Nachsendeauftrag!
In diesem Artikel möchten wir uns etwas näher mit diesem so wichtigen Punkt befassen. Was genau regelt ein Nachsendeauftrag eigentlich? Wann sollte er am besten eingerichtet werden? Wie lange ist er gültig? Wie viel kostet ein Nachsendeauftrag und kann man ihn auch verlängern? Wir beantworten all diese Fragen und liefern zusätzliche interessante Informationen aus diesem Themengebiet.
Was ist ein Nachsendeauftrag überhaupt?
Mit einem Umzug geht immer auch ein Wechsel der Wohnadresse einher. Die neue Anschrift müssen Sie auf jeden Fall beim zuständigen Amt bekannt geben. Das funktioniert mittlerweile online, Sie können die Angelegenheit aber weiterhin auch persönlich erledigen. In jedem Fall werden wichtige staatliche Institutionen wie zum Beispiel das Finanzamt automatisch vom Adresswechsel in Kenntnis gesetzt.
Die Post zählt nicht zu diesen Institutionen! Um weiterhin alle an Sie adressierten Sendungen zu erhalten, müssen Sie unbedingt einen Nachsendeauftrag einrichten. Dieser Service stellt sicher, dass die Post ab sofort nicht mehr an die alte, sondern bereits an die neue Adresse gesendet wird, obwohl das eigentliche Ziel noch das alte Zuhause wäre. Den Nachsendeauftrag können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Organisationen in Anspruch nehmen.
Aber Achtung: Was zum Beispiel Zeitschriften-Abos oder ähnliche Dinge angeht, müssen Sie selbst bei den jeweiligen Firmen/Absendern etc. Ihre neue Adresse bekannt geben. Die Post kümmert sich mit dem Nachsendeauftrag lediglich um die Umleitung der an die alte Adresse gesendeten Briefe, Päckchen und Pakete.
Gilt der Nachsendeauftrag auch für das Ausland? Die Antwort auf diese Frage ist ein klassische „Ja, aber…“. Grundsätzlich können Sie nämlich auch eine Adresse im Ausland als Nachsendeziel angeben. Der Auftrag umfasst dann allerdings nur Briefe und Päckchen. Pakete und Post-Express-Sendungen können Sie sich hingegen nicht ins Ausland nachsenden lassen. |
So richten Sie einen Nachsendeauftrag ein
Um einen Nachsendeauftrag zu erstellen, haben Sie im Grunde zwei Möglichkeiten. Entweder Sie erledigen alle notwendigen Schritte online. Oder aber, Sie besuchen eine Postfiliale/einen Postpartner in Ihrer Nähe. Wir fassen in diesem Abschnitt die wichtigsten Schritte kurz und kompakt für Sie zusammen.
- Die Einrichtung eines Nachsendeauftrags benötigt mindestens drei Werktage, bestellen Sie ihn also spätestens drei Tage vor dem gewünschten Startdatum.
- Im Rahmen der Erstellung müssen Sie einen Grund für die Nachsendung angeben. Am häufigsten werden Umzug oder vorübergehende Abwesenheit genannt. Auch im Fall des Ablebens eines Familienmitglieds ist die Einrichtung eines Nachsendeauftrags zu empfehlen. So gehen Sie sicher, dass keine eventuell wichtigen, an den Verstorbenen adressierte Sendungen verloren gehen.
- Nun geben Sie Ihre bisherige Adresse ebenso bekannt wie alle Personen, die bisher an eben dieser Adresse gewohnt haben und für die dieser Auftrag gelten soll.
- Geben Sie die neue – dauerhafte oder temporäre – Zieladresse an.
- Entscheiden Sie nun, welche Sendungsarten der Nachsendeauftrag betreffen soll (nur Briefe und Päckchen oder auch Pakete und Expresssendungen).
Danach müssen Sie eigentlich nur noch bezahlen. Ist das erledigt, liefert die Post die an Sie gerichteten Sendungen zuverlässig an die neue Adresse.
Achtung: Voraussetzungen für Online-Variante! Wer keine Post-Filiale aufsuchen, sondern den Nachsendeauftrag online erteilen möchte, der benötigt nicht nur ein Benutzerkonto bei der Post, sondern muss sich zusätzlich noch identifizieren. Das funktioniert entweder über die Services der ID Austria oder mit einem Smartphone über eine Foto-Identifizierung. |
Wie lange bleibt ein Nachsendeauftrag bestehen?
Bis wirklich alle relevanten Stellen, Firmen, Freunde etc. über die Adressänderung bzw. den Umzug informiert worden sind, dauert es eine gewisse Zeit. An manche denkt man zunächst gar nicht und kommt erst Monate nach dem Wohnortwechsel drauf, dass ja etwas fehlt. Deshalb gilt: Je länger der Nachsendeauftrag bestehen bleibt, desto besser.
Die Post bietet die Möglichkeit, einen Nachsendeauftrag für bis zu 12 Monate einzurichten. Allerdings muss jeweils nach drei Kalendermonaten eine Verlängerung angemeldet werden. Wer also möchte, dass sein Nachsendeauftrag tatsächlich ein ganzes Jahr lang besteht, der muss sich nach drei, nach sechs und eben nach neun Monaten um eine entsprechende Anpassung kümmern.
Die konkrete Dauer hat selbstverständlich einen Einfluss auf die zu erwartenden Kosten. Wie hoch die sind, sehen wir uns im nächsten Kapitel etwas näher an.
Verrechnungszeitraum vs. tatsächliche Nachsendung Ein wenig exakter möchten wir an dieser Stelle noch werden. Tatsächlich handelt es sich bei den erwähnten Dreimonatsblöcken um sogenannte Verrechnungszeiträume. In diesen Zeiträumen haben Sie die Berechtigung, den entsprechenden Service der Post zu nutzen. Sollten Sie den Nachsendeauftrag bereits nach zwei Monaten nicht mehr benötigen, können Sie ihn jederzeit beenden. An den Kosten ändert das allerdings nichts. |
Wie viel kostet ein Nachsendeauftrag?
Die Abrechnung eines Dauerauftrags geschieht analog zu seiner Dauer. Oder einfacher ausgedrückt: Man zahlt immer für Dreimonatsblöcke, wobei sich an den Blockpreisen mit Fortdauer des Auftrags nichts ändert. Stand Juli 2024 bietet die Post folgende Tarife an:
Nachsendeauftrag Brief und Päckchen
- Erste drei Kalendermonate (Inland): 16,90 Euro
- Je weitere angefangene Kalendermonate (Inland): 16,90 Euro
- Erste drei Kalendermonate (Ausland): 22,90 Euro
- Je weitere angefangene drei Kalendermonate (Ausland): 22,90 Euro
Nachsendeauftrag Paket*
Erste drei Kalendermonate: 9 Euro
Je weitere angefangene drei Kalendermonate: 9 Euro
(* Wie weiter oben bereits erwähnt, ist die Einrichtung eines Nachsendeauftrags für Pakete ins Ausland nicht möglich.)
Nachsendeauftrag: Unser Fazit
Im Zusammenhang mit einem Umzug müssen ungemein viele Dinge beachtet, geregelt, arrangiert und erledigt werden. Bei sehr vielen davon können wir als Räumungs- und Umzugsservice für Wien & Niederösterreich helfen. Unsere Mitarbeiter sind Vollprofis und haben im Laufe Ihrer Karriere viel Erfahrung sammeln können. Umzüge und Räumungen erledigen Sie mit Präzision und Routine.
Allerdings gibt es dann doch einige Punkte, an denen wir Ihnen nicht helfen können. So haben wir zum Beispiel keinen Einfluss auf alle Dinge, die Ihre Post betreffen. Ein Umzug geht aber immer mit der Änderung der Wohnadresse einher, weshalb es ungemein wichtig ist, sich noch im Vorfeld um die Einrichtung eines Nachsendeauftrages zu kümmern. Bei der Post können Sie einen entsprechenden Auftrag ohne viel Aufwand erteilen und ihn bis zu einem beliebigen Zeitpunkt (innerhalb eines Jahres) verlängern lassen.
Ein Nachsendeauftrag kann sowohl für Adressen im In- als auch im Ausland eingerichtet werden. Bedenken Sie aber dabei, dass Pakete und Post-Expresssendungen NICHT ins Ausland nachgesendet werden können, sondern lediglich Briefe und Päckchen.)