Haus geerbt – Was nun?
Ein Todesfall bringt immer emotionale Erschütterungen mit sich. Erbt man dabei noch ein Haus, kann auch dieser vermeintliche Glücksfall einige organisatorische Hürden mit sich bringen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr über das aktuelle Erbrecht und den damit verbundenen Möglichkeiten, eine Verlassenschaft nach Ihren Vorstellungen zu nutzen. Denn bevor eine endgültige Entscheidung über die Immobilie getroffen werden kann, müssen grundlegende Fragen und Erbthemen geklärt werden. Und das so schnell wie möglich. Erst im Anschluss ist die Entscheidung über eine Eigennutzung, Vermietung oder den Verkauf des Hauses zu fällen.
Welche Kosten fallen bei einer Immobilien-Erbschaft an?
Mit dem neuen Erbrecht-Änderungsgesetz 2017 kamen viele Neuerungen auf Erben zu. Denn wer ein Haus erbt, ist in Österreich nicht einfach von heute auf morgen Besitzer dieser Immobilie. Bedenken Sie, dass im Falle einer Erbschaft immer auch Gutachter- und Anwaltskosten anfallen, sowie meist laufende Kredite übernommen werden müssen.
Außerdem fallen gemäß der österreichischen Erbschaftsrichtlinien eine Grunderwerb- und Kapitalertragssteuer an. Bemessungsgrundlage für diese Steuerabgaben ist der Grundstückswert. Doch dank der Steuerreform 2016 konnten diese Abgaben auf maximal 3,5% gesenkt werden.
- Verkehrswert: 250.000€ -> Steuersatz: 0,5%
- Verkehrswert: bis 400.000€ -> Steuersatz: 2,0%
- Verkehrswert: darüber hinaus -> Steuersatz: 3,5%
Beispiel: Erben Sie ein Grundstück mit einem Verkehrswert von 500.000€ ist eine Grundsteuer von 17.500€ (3,5%) zu leisten. Bei einem Grundstückswert von 250.000€ beträgt die Grunderwerbssteuer 1.250€ (0,5%).
Bei Erbschaften und unentgeltlichen Übertragungen fallen seit 2016 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr an. Außerdem lässt sich die Grunderwerbsteuer bei einer Erbgemeinschaft (mehrere Erben) weiter senken.
Grundsatzentscheidung: Verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen?
Lassen Sie sich so schnell wie möglich von einem Notar beraten, um eine zügige Klärung des Testaments bzw. der Erbfolge sicherzustellen. Entscheiden Sie mit dessen Hilfe, ob sich die Nutzung der Immobilie lohnt oder ein Verkauf die bessere Alternative darstellt. Eine Pauschal-Antwort gibt es für diese Frage nämlich nicht. Wie Sie mit Ihrem Erbe umgehen möchten, hängt selbstverständlich immer von Ihnen und Ihrer aktuellen Lebenslage ab.
Effiziente Lösung: Eigennutzung
Besteht zu der geerbten Immobilie eine emotional starke Verbindung, wie das beim Eltern- oder Familienhaus häufig der Fall ist, dann wird vorzugsweise eine Eigennutzung der Immobilie in Betracht gezogen. Der Gesetzgeber unterstützt diese Entscheidung sogar mit steuerlich vorteilhaften Regelungen.
Gerne helfen wir Ihnen beim etwaigen Umzug und bei der Räumung der Verlassenschaft. Rufen Sie uns einfach an und lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team professionell beraten.
Vermeintlich lukrative Lösung: Vermietung
Sind Sie in Ihrem aktuellen Heim glücklich und haben keine finanziellen Sorgen, dann kann die Vermietung des Hauses langfristig sehr lukrativ werden. Je nachdem, wie alt das Haus ist und in welchem Zustand es sich befindet, fallen allerdings regelmäßige Instandhaltungskosten an, welche die Erträge zunächst überschreiten können.
Trotzdem kann Ihnen die Vermietung auf Dauer natürlich ein schönes Einkommen bescheren und die Option das Haus einmal selbst zu nutzen, bleibt Ihnen hiermit noch immer offen.
Schnelle Lösung: Verkauf & Erbe ausbezahlen lassen
Wollen Sie sich nicht lange mit der geerbten Immobilie herumschlagen oder müssen das Erbe sogar mit anderen Familienmitgliedern teilen, dann ist der Verkauf des Hauses oft die beste Entscheidung. Durch den Verkauf können alle Parteien zu fairen Anteilen ausbezahlt werden und die Erbgemeinschaft kann somit aufgelöst werden. Zudem kann der Erlös aus dem Hausverkauf eventuelle finanzielle Belastungen, die ein Todesfall mit sich bringt, verringern oder das Kapital für den Kauf einer anderen Immobilie liefern.
Entscheiden Sie sich für den Verkauf des geerbten Hauses, dann lassen Sie die Immobilie vor der Vermarktung von einem erfahrenen Makler und Gutachter bewerten, um den bestmöglichsten Verkaufspreis zu ermitteln.
Unabhängig davon, wie Sie ihr geerbtes Haus nutzen möchten, muss die Immobilie meist geräumt und wieder auf Vordermann gebracht werden. Unser erfahrenes Räumungsteam und unsere Kooperationspartner stehen Ihnen in allen Belangen tatkräftig und professionell zur Seite. Unsere Entsorgungspartner kümmern sich um unerwünschte Einrichtungsgegenstände und andere Problemstoffe, während wir Ihre Möbel von A nach B transportieren. Kontaktieren Sie uns noch heute und holen Sie sich Ihr unverbindliches Angebot.