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Halteverbotszone Umzug

Halteverbotszone einrichten: Worauf achten?

Egal ob Räumung, Umzug oder Entrümpelung – eine speziell für das Projekt eingerichtete Halteverbotszone erleichtert den Ablauf massiv. Warum diese so wichtig ist, worauf Sie bei der Beantragung bzw. später in der Praxis auf jeden Fall achten sollten und an welche Stelle Sie sich überhaupt wenden müssen, erfahren Sie im vorliegenden Artikel. Als traditionsreiches Familienunternehmen wissen wir vom Räumungs- und Umzugsservice für Wien & NÖ ganz genau, worauf es ankommt, und geben unsere Erfahrung gerne an Sie weiter!

Warum ist eine Halteverbotszone überhaupt wichtig?

Die Antwort auf die Frage aus der Überschrift zu finden, ist im Grunde relativ einfach. Es geht darum, den Umzug/die Räumung/etc. so einfach wie möglich zu gestalten. Eine Haltverbotszone bringt in diesem Fall gleich mehrere Erleichterungen mit sich – konkret betreffen die folgenden Punkte:

  • Zeit: Befindet sich das zu beladende Fahrzeug direkt vor dem Hauseingang, spart das enorm viel Zeit ein. Die Wege sind kurz, man ist sofort zurück im zu räumenden Objekt und kann weitermachen.
  • Kraft: Die durch eine Halteverbotszone garantierten kurzen Wege schonen außerdem die Kondition der Helfer. Dadurch schaffen sie unterm Strich mehr Arbeit in weniger Zeit.
  • Nerven: Irgendwann ist selbst der geräumigste Transporter voll. Bevor es weitergehen kann, steht die Fahrt zum Mistplatz oder zum neuen Domizil auf dem Programm. Wer weiß, dass bei der Rückkehr ein freier Parkplatz wartet, muss sich beim Entladen weniger beeilen und kann grundsätzlich viel entspannter an die ganze Sache herangehen.
Ist eine Haltverbotszone für den Umzug verpflichtend? Kurze Antwort: Nein. Lange Antwort: Eine Halteverbotszone ist weder für einen Umzug noch für eine Räumung oder eine Entrümpelung verpflichtend. Es geht bei ihrer Einrichtung lediglich darum, einen freien Parkplatz für den Transporter zu garantieren. Ist die Parkplatzsituation vor Ort aber ohnehin entspannt, braucht es nicht unbedingt eine Halteverbotszone.

Wo kann man eine Halteverbotszone beantragen?

Für die Genehmigung einer temporären Haltverbotszone in Zusammenhang mit Übersiedlungen, Räumungen, Entrümpelungen und ähnlichen Ladetätigkeiten ist in Wien die MA 46 zuständig – die Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten.

Außerhalb Wiens sind Stadtverwaltungen bzw. Gemeindeämter die passenden Anlaufstellen. Hier kommt es darauf an, welche Art von Straße von den Arbeiten betroffen ist. Bei Bundes- und Landesstraßen ist die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat zuständig, im Fall von Gemeindestraßen das Gemeindeamt bzw. das Magistrat in Statutarstädten.

Wann sollte die Halteverbotszone beantragt werden?

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, eine nötige Halteverbotszone in etwa zwei Wochen vor dem geplanten Umzugs-/Arbeitstag zu beantragen. Die Stadt Wien schreibt auf ihrer Website von „mindestens zehn Werktagen vor Beginn der Übersiedlung beziehungsweise Ladetätigkeit“.

Nachdem der Antrag gestellt wurde, entscheidet die zuständige Stelle in einem Ermittlungsverfahren, ob und in welcher Form und in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt wird.

Ganz wichtig: Die positive Behandlung der Angelegenheit allein reicht nicht aus, um eine Halteverbotszone einzurichten. Der Antragssteller muss den Bescheid abholen!

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Wie lange gilt eine Halteverbotszone?

Die (mögliche) Dauer einer Haltverbotszone ist klar geregelt. Auf der Website der Stadt Wien finden sich dazu folgende Informationen:

  • Die Bewilligung wird für maximal eine Woche bzw. fünf Werktage erteilt
  • Die Bewilligung gilt ausschließlich für den Zeitraum der Ladezeit – ein 24 Stunden gültiges Halteverbot gibt es also nicht

Halteverbotszone: Nur gültig mit Halteverbotsschild!

Wie weiter oben bereits einmal kurz angemerkt, reicht die Bewilligung der Behörden nicht aus, um eine Halteverbotszone in Kraft treten zu lassen. Es braucht unbedingt die passenden Halteverbotsschilder, um die Verkehrsteilnehmer auf die bestehende Zone hinzuweisen. Die wichtigsten Infos dazu im kompakten Überblick:

  • Parkverbotsschilder müssen mindestens 24 Stunden vor Inkrafttreten der Zone aufgestellt und nach Ablauf der Frist selbstständig wieder entfernt werden.
  • Parkverbotsschilder können entweder neu im Baumarkt oder gebraucht über diverse Plattformen gekauft werden.
  • Parkverbotsschilder können auch gemietet werden – in Wien bei der Abteilung für Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48). Die Kosten liegen aktuell bei 5,30 Euro pro Stück und Tag.
  • Die Aufstellung der Verkehrszeichen muss am zuständigen Polizeiwachzimmer bestätigt werden. Gleiches gilt für die Entfernung der Zeichen nach Ablauf der Arbeiten.
  • Auf den Verkehrszeichen muss klar und deutlich der Gültigkeitszeitraum der Sperre ersichtlich sein. Zu finden sind das betreffende Datum und die betreffende Uhrzeit üblicherweise in einem Zusatzzeichen unter der Verkehrstafel.

Sollte jemand besonders sparsam sein und seine eigenen Hinweistafeln basteln wollen, haben wir leider schlechte Nachrichten: Die Verkehrszeichen müssen unbedingt europäischen Standards entsprechen, Fälschungen oder Schilder Marke „Eigenbau“ sind nicht zulässig. Wer derartige Nachbildung einsetzt, hat keinen Anspruch auf den benötigten freien Parkplatz.

Was passiert mit Autos, die in der Halteverbotszone geparkt sind?

Besonders in Städten ist es bekanntlich oft so, dass das Auto nicht in unmittelbarer Nähe zur Wohnung abgestellt werden kann. Hat man nach langem Suchen endlich einen Parkplatz gefunden, wartet ein kurzer Fußmarsch. In den kommenden Tagen oder gar Wochen gilt für das Auto dann oftmals: Aus den Augen, aus dem Sinn.

In der Regel bekommen die Fahrzeughalter gar nicht mit, dass eine temporäre Halteverbotszone errichtet wurde und ihr Wagen nicht dort bleiben kann, wo er einige Tage zuvor grundsätzlich legal abgestellt wurde. Was passiert in so einem Fall? Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Befand sich das Auto schon dort, bevor die temporäre Halteverbotszone angekündigt wurde bzw. in Kraft trat, besteht die Möglichkeit, dieses über eine Aufforderung der Polizei entfernen zu lassen.
  • Wurde das Auto nachträglich in der Verbotszone abgestellt, wird es ebenfalls entfernt. In so einem Fall fordert die Behörde die entstandenen Kosten allerdings vom Fahrzeughalter ein.
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Halteverbotszone: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Grundsätzlich gibt es nur eine Voraussetzung für die Errichtung einer temporären Halteverbotszone: Es muss ein regulärer und somit dafür geeigneter Parkstreifen existieren. Dazu kommen die vollständigen und korrekt ausgefüllten Unterlagen. Folgende Angaben müssen im schriftlichen Antrag unbedingt enthalten sein:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
  • Ort der geplanten Halteverbotszone
  • Zweck der geplanten Halteverbotszone
  • Längenangabe (in m) – plus Begründung
  • Tag(e) mit Beginn- und Endzeit

Sollte die Länge des geplanten Halteverbots über 15 Metern liegen, bedarf es einer ausführlichen Begründung.

Sollte es sich beim Antragssteller um keine Privatperson, sondern um eine Firma handeln, müssen im schriftlichen Antrag der Firmenname, die Firmenbuchnummer und die UID-Nummer angegeben werden.

Wie viel kostet die Einrichtung einer Halteverbotszone?

Die Errichtung einer temporären Halteverbotszone gibt es leider nicht umsonst. So wie fast überall, wo man es mit Behörden zu tun hat, müssen auch in diesem Fall Abgaben entrichtet und Gebühren gezahlt werden. Für Wien sieht der Status quo folgendermaßen aus:

  • Bundesgebühr: Setzt sich zusammen aus 14,30 Euro für den Antrag und 3,90 Euro je Beilage (Bogen). Insgesamt können maximal 21,80 Euro zusammenkommen.
  • Verwaltungsabgabe: Diese beläuft sich aktuell auf 37,78 Euro.

Die Maximalkosten einer Halteverbotszoneneinrichtung liegen somit bei 59,58 Euro. Aber Vorsicht: Sind spezielle Verkehrsmaßnahmen möglich, kann der Endpreis nochmals höher liegen. Dazu kommen noch Ausgaben für die notwendigen Halteverbotsschilder, die beträgt in diese Fall etwa 5,30 Euro pro Stück und Tag.

Einrichtung einer temporären Halteverbotszone: Unser Fazit

Die Etablierung einer Halteverbotszone für einen Umzug, eine Räumung, eine Entrümpelung etc. ist für die Behörden ein Routinevorgang. Der Ablauf ist klar reglementiert, im Grunde kann dabei aus der Sicht des Antragsstellers nichts falsch laufen. Es ist ratsam, sich rund zwei Wochen vor dem großen Tag um die Angelegenheit zu kümmern. Wie bei jedem anderen Behördengang fallen auch hier bestimmte Kosten an. Achtung: Die Bewilligung der temporären Halteverbotszone allein lässt sie noch nicht in Kraft treten. Gültigkeit entsteht erst durch die konkrete Ausschilderung vor Ort.

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