Wohnungsübergabe in Wien: Die komplette Checkliste für Mieter
Der Umzug ist fast geschafft, die neue Wohnung wartet und in der alten stehen nur noch ein paar Kartons. Jetzt fehlt eigentlich nur noch eines: die Wohnungsübergabe.
Genau hier entstehen allerdings häufig Unsicherheiten.
Muss die Wohnung komplett ausgemalt werden? Müssen Bohrlöcher verspachtelt werden? Was bedeutet eigentlich „besenrein“? Darf die Küche bleiben? Was passiert mit selbst eingebauten Möbeln? Welche Schlüssel müssen zurückgegeben werden? Und wann darf der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten?
Wer eine Mietwohnung in Wien zurückgibt, sollte sich mit diesen Fragen nicht erst am Tag der Schlüsselübergabe beschäftigen.
Denn eine gut vorbereitete Wohnungsübergabe kann nicht nur viel Stress ersparen. Sie reduziert auch das Risiko von Diskussionen über Schäden, Rückbauarbeiten oder die Rückzahlung der Kaution.
In diesem Ratgeber erklären wir Schritt für Schritt, worauf Mieter bei der Wohnungsübergabe in Wien achten sollten – von der Vorbereitung über das Ausmalen und die Reinigung bis zum Übergabeprotokoll und zur Rückzahlung der Kaution.
Wohnungsübergabe in Wien: Was ist grundsätzlich zu beachten?
Grundsätzlich muss eine Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses ordnungsgemäß zurückgegeben werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass sie nach mehreren Jahren Nutzung wieder genauso aussehen muss wie am ersten Tag.
Eine Wohnung ist zum Wohnen da. Entsprechend entstehen mit der Zeit normale Gebrauchsspuren. Gewöhnliche Abnutzung durch normales Wohnen ist grundsätzlich kein Schaden, für den der Mieter aufkommen muss.
Davon zu unterscheiden sind tatsächliche Beschädigungen oder außergewöhnliche Veränderungen der Wohnung.
Deshalb lohnt es sich, einige Wochen vor dem Auszug einen Rundgang durch die gesamte Wohnung zu machen und systematisch zu prüfen, was bis zur Übergabe noch erledigt werden muss.
Dabei sollten nicht nur die eigentlichen Wohnräume berücksichtigt werden. Auch Keller, Dachboden, Garage oder andere mitgemietete Nebenräume gehören zur Wohnungsübergabe.
Wann sollte man mit der Vorbereitung der Wohnungsübergabe beginnen?
Nicht erst am letzten Tag.
Ideal ist es, sich bereits einige Wochen vor dem geplanten Auszug mit der Rückgabe zu beschäftigen.
Dadurch bleibt genügend Zeit, um:
- den Mietvertrag zu kontrollieren,
- offene Fragen mit Vermieter oder Hausverwaltung zu klären,
- einen Übergabetermin zu vereinbaren,
- Möbel und Hausrat auszusortieren,
- Keller und Nebenräume zu leeren,
- notwendige Arbeiten durchzuführen,
- Einbauten abzuklären,
- die Wohnung zu reinigen und
- sämtliche Schlüssel zusammenzusuchen.
Besonders wenn eine Wohnung über viele Jahre bewohnt wurde, wird der tatsächliche Aufwand häufig unterschätzt.
Was auf den ersten Blick nach „ein paar Möbeln und Kartons“ aussieht, kann schnell mehrere Tage Arbeit bedeuten.
Vor der Wohnungsübergabe: Mietvertrag und Vereinbarungen prüfen
Bevor Arbeiten durchgeführt oder Handwerker beauftragt werden, lohnt sich ein Blick in den Mietvertrag und in die Unterlagen der ursprünglichen Wohnungsübernahme.
Interessant sind insbesondere Vereinbarungen zu:
- Rückgabe der Wohnung
- Veränderungen am Mietobjekt
- Einbauten
- Küche
- Bodenbelägen
- Wandgestaltung
- mitvermieteten Möbeln
- Keller und Nebenräumen
Falls von der ursprünglichen Übernahme noch ein Übergabeprotokoll oder Fotos vorhanden sind, sollten auch diese Unterlagen hervorgeholt werden.
Sie können helfen, den damaligen Zustand mit dem aktuellen Zustand der Wohnung zu vergleichen.
Wichtig ist allerdings: Nur weil eine bestimmte Verpflichtung im Mietvertrag steht, bedeutet das nicht automatisch, dass jede entsprechende Vertragsklausel rechtlich wirksam ist.
Ein besonders bekanntes Beispiel dafür ist die Ausmalpflicht.
Muss man eine Mietwohnung beim Auszug ausmalen?
Das ist wahrscheinlich eine der häufigsten Fragen rund um die Wohnungsübergabe.
Die kurze Antwort lautet:
Nein, grundsätzlich besteht in Österreich keine automatische gesetzliche Verpflichtung, eine Mietwohnung beim Auszug neu auszumalen.
Auch wenn sich im Mietvertrag eine entsprechende Klausel befindet, bedeutet das nicht automatisch, dass tatsächlich ausgemalt werden muss. Insbesondere Ausmalklauseln in vorformulierten Mietverträgen können unwirksam sein und sollten daher genau geprüft werden.
Anders kann die Situation beispielsweise bei übermäßig abgenutzten Wänden, außergewöhnlichen beziehungsweise ortsunüblichen Wandgestaltungen oder einer wirksam individuell vereinbarten Ausmalpflicht aussehen.
Wer unsicher ist, sollte deshalb nicht vorschnell die gesamte Wohnung streichen, sondern zuerst prüfen, ob dies im konkreten Fall überhaupt notwendig ist.
Weitere Informationen dazu bietet die Arbeiterkammer Österreich unter „Ausmalen beim Auszug“.
Muss die Wohnung beim Auszug weiß gestrichen sein?
Auch hier lautet die Antwort: nicht automatisch.
Eine Wohnung muss beim Auszug nicht grundsätzlich vollständig weiß gestrichen werden.
Auch eine andere Wandfarbe bedeutet nicht zwangsläufig, dass neu ausgemalt werden muss. Dezente beziehungsweise übliche Farben können grundsätzlich anders zu beurteilen sein als sehr auffällige oder außergewöhnliche Gestaltungen.
Wer einzelne Räume oder Wände stark verändert hat, sollte deshalb vor der Übergabe prüfen, ob eine Wiederherstellung notwendig ist.
Auch hier gilt: Nicht einfach aus Gewohnheit oder aufgrund eines Satzes im Mietvertrag die gesamte Wohnung streichen lassen, sondern zuerst die konkrete Situation prüfen.
Normale Abnutzung oder Schaden – wo liegt der Unterschied?
Genau an dieser Frage entzünden sich viele Diskussionen bei Wohnungsübergaben.
Eine Wohnung wird täglich benutzt. Entsprechend sind nach einigen Jahren Gebrauchsspuren vollkommen normal.
Zur gewöhnlichen Abnutzung können – abhängig vom konkreten Umfang und Einzelfall – beispielsweise gehören:
- übliche Gebrauchsspuren an Böden,
- normale Abnutzung der Wandfarbe,
- Farbunterschiede nach dem Entfernen von Bildern oder Möbeln,
- altersbedingte Gebrauchsspuren,
- leichte Kratzer,
- Bohr- und Dübellöcher in üblichem Umfang.
Davon zu unterscheiden sind tatsächliche Schäden oder eine übermäßige Abnutzung.
Das können beispielsweise massive Beschädigungen an Türen, Böden, Wänden oder mitvermieteten Einrichtungen sein.
Entscheidend ist deshalb nicht allein die Frage, ob man der Wohnung ansieht, dass darin gewohnt wurde.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr:
Handelt es sich um eine normale Folge des Wohnens oder um eine darüber hinausgehende Beschädigung?
Müssen Bohrlöcher beim Auszug verspachtelt werden?
Nicht jedes Bohrloch muss beim Auszug automatisch verschwinden.
Bohr- und Dübellöcher, die durch die normale Nutzung einer Wohnung entstehen – etwa für Bilder oder Regale –, können zur gewöhnlichen Abnutzung gehören.
Entscheidend ist auch hier der Umfang.
Einige Befestigungen für Bilder, Spiegel oder Regale sind anders zu beurteilen als eine außergewöhnlich große Anzahl von Löchern oder massive Beschädigungen einer Wand.
Deshalb gilt auch bei Bohrlöchern:
Nicht automatisch davon ausgehen, dass vor der Wohnungsübergabe sämtliche Wände verspachtelt und anschließend neu gestrichen werden müssen.
Was bedeutet „besenrein“ bei einer Wohnungsübergabe?
Der Begriff klingt zunächst eindeutiger, als er tatsächlich ist.
Besenrein bedeutet nicht automatisch, dass eine professionelle Grundreinigung durchgeführt werden muss.
Im Wesentlichen geht es darum, die Wohnung leer und in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben.
Typischerweise bedeutet das:
- persönliche Gegenstände entfernen,
- nicht mitvermietete Möbel entfernen,
- Müll beseitigen,
- groben Schmutz entfernen,
- Böden kehren beziehungsweise grob reinigen und
- Nebenräume ebenfalls leeren.
Eine besenreine Wohnung muss also nicht aussehen wie ein frisch gereinigtes Hotelzimmer.
Gleichzeitig sollte sie natürlich auch nicht voller Müll, zurückgelassener Möbel oder grober Verschmutzungen sein.
Wer sichergehen möchte, sollte zusätzlich prüfen, ob im konkreten Mietverhältnis besondere Vereinbarungen zur Rückgabe getroffen wurden.
Muss die Wohnung komplett leer sein?
Grundsätzlich sollten bei der Rückgabe alle eigenen beweglichen Gegenstände entfernt werden, sofern mit Vermieter oder Hausverwaltung nichts anderes vereinbart wurde.
Das betrifft beispielsweise:
- Möbel
- Kartons
- Regale
- Teppiche
- Elektrogeräte
- Dekoration
- Hausrat
- Gegenstände in Abstellräumen
- Gegenstände im Keller
Gerade kurz vor einer Wohnungsübergabe zeigt sich häufig, wie viel sich über die Jahre tatsächlich angesammelt hat.
Ein paar zurückgelassene Möbel wirken zunächst vielleicht harmlos. Muss der Vermieter diese später selbst entfernen lassen, können daraus jedoch zusätzliche Probleme und Kosten entstehen.
Deshalb sollte bereits einige Wochen vor dem Auszug entschieden werden, was mit Möbeln und Hausrat passiert.
Ein Teil kann verkauft, verschenkt oder weitergegeben werden. Nicht mehr benötigte Gegenstände müssen entsprechend entfernt beziehungsweise entsorgt werden.
Bei größeren Mengen kann eine professionelle Räumung sinnvoll sein.
Was passiert mit einer Einbauküche?
Bei Küchen sollte niemals automatisch angenommen werden, dass sie bleiben darf oder entfernt werden muss.
Die erste Frage lautet:
Wem gehört die Küche?
War sie bereits Bestandteil der gemieteten Wohnung, gehört sie normalerweise zum Mietobjekt.
Wurde die Küche hingegen vom Mieter selbst eingebaut oder vom Vormieter übernommen, sollte rechtzeitig mit Vermieter beziehungsweise Hausverwaltung geklärt werden, was damit passiert.
Mögliche Varianten sind:
- Die Küche bleibt in der Wohnung.
- Der Vermieter übernimmt sie.
- Ein Nachmieter übernimmt sie.
- Die Küche muss entfernt werden.
- Der ursprüngliche Zustand muss wiederhergestellt werden.
Diese Frage sollte keinesfalls erst beim Übergabetermin geklärt werden.
Eine schriftliche Vereinbarung schafft zusätzliche Sicherheit.
Was gilt für selbst eingebaute Möbel und andere Veränderungen?
Ähnliches gilt für Veränderungen, die während der Mietdauer vorgenommen wurden.
Beispiele sind:
- Einbauschränke
- zusätzliche Regalsysteme
- Zwischenwände
- Wandverkleidungen
- veränderte Bodenbeläge
- zusätzliche Installationen
- selbst montierte Sanitäreinrichtungen
- andere größere bauliche Veränderungen
Ob etwas bleiben darf oder zurückgebaut werden muss, hängt von der konkreten Vereinbarung und den Umständen ab.
Wer größere Veränderungen vorgenommen hat, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit Vermieter oder Hausverwaltung aufnehmen.
Im Idealfall wird schriftlich festgehalten, welche Einbauten bleiben dürfen und welche entfernt werden müssen.
Kellerabteil nicht vergessen
Ein Klassiker bei der Wohnungsrückgabe:
Die Wohnung ist fertig, der Umzugswagen weg – und im Keller stehen noch zwei Regale, ein altes Fahrrad und 15 Kartons.
Gehört ein Kellerabteil zur Wohnung, sollte es in die Vorbereitung der Rückgabe genauso einbezogen werden wie die eigentlichen Wohnräume.
Gerade nach längerer Mietdauer kann sich dort erstaunlich viel angesammelt haben.
Deshalb empfiehlt sich:
Den Keller nicht erst am Tag vor der Übergabe kontrollieren.
Besser ist es, bereits einige Wochen vorher zu prüfen:
- Was befindet sich noch im Keller?
- Was wird mitgenommen?
- Was kann verkauft oder verschenkt werden?
- Was muss entsorgt werden?
- Sind schwere oder sperrige Gegenstände vorhanden?
Bei sehr vollen Kellern sollte genügend Zeit für Transport und gegebenenfalls eine professionelle Kellerräumung eingeplant werden.
Dachboden, Garage und andere Nebenräume
Dasselbe gilt für alle weiteren mitgemieteten Bereiche.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Dachbodenabteile
- Garagen
- Stellplätze
- Lagerräume
- Gartenabteile
- Fahrradboxen
Wer eine Wohnung übergibt, sollte sämtliche dazugehörigen Flächen in die Abschlusskontrolle aufnehmen.
Besonders bei Garagen und Kellern werden Gegenstände gerne übersehen, weil diese Bereiche während des eigentlichen Umzugs weniger im Fokus stehen.
Was gilt bei einer Gemeindewohnung von Wiener Wohnen?
Bei einer Gemeindewohnung sollten zusätzlich die aktuellen Rückgabebedingungen von Wiener Wohnen berücksichtigt werden.
Bei der Wohnungsrückgabe sind unter anderem persönliche Gegenstände und Mobiliar entsprechend zu entfernen. Auch Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, können vor der Rückgabe relevant sein.
Nicht vergessen werden sollte das Kellerabteil.
Zum Übergabetermin müssen außerdem die zur Wohnung gehörenden Schlüssel beziehungsweise Zugangsmedien zurückgegeben werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
- Wohnungsschlüssel
- Haustorschlüssel
- Postkastenschlüssel
- Kellerschlüssel
- Garagenschlüssel
- Chips oder Karten
- andere elektronische Zugangsmedien
Auch die Ablesung beziehungsweise Dokumentation relevanter Zählerstände sollte rechtzeitig organisiert werden.
Da die konkrete Situation je nach Wohnung unterschiedlich sein kann, empfiehlt es sich, die aktuellen Vorgaben von Wiener Wohnen rechtzeitig vor dem Übergabetermin zu prüfen.
Was gilt bei einer Genossenschaftswohnung?
Auch bei einer Genossenschaftswohnung sollte rechtzeitig Kontakt mit der jeweiligen Genossenschaft aufgenommen werden.
Besonders wichtig sind Fragen zu:
- Rückgabezustand
- Küche
- Einbauten
- Investitionen
- Keller
- Schlüssel
- Übergabetermin
Die konkreten Bedingungen können sich unterscheiden.
Eine pauschale Aussage wie „Bei einer Genossenschaftswohnung muss immer alles entfernt werden“ oder „Die Küche kann grundsätzlich bleiben“ wäre deshalb nicht sinnvoll.
Frühzeitiges Nachfragen verhindert unnötige Arbeiten und unangenehme Überraschungen kurz vor der Übergabe.
Schlüsselübergabe: Mehr als nur der Wohnungsschlüssel
Ein überraschend häufiger Stolperstein sind fehlende Schlüssel.
Über die Jahre werden Schlüssel nachgemacht, an Familienmitglieder weitergegeben oder irgendwo abgelegt.
Vor der Übergabe sollten deshalb sämtliche vorhandenen Schlüssel und Zugangsmedien zusammengesucht werden.
Dazu können gehören:
- Wohnungsschlüssel
- Haustorschlüssel
- Briefkastenschlüssel
- Kellerschlüssel
- Garagenschlüssel
- Schlüssel für Allgemeinräume
- zusätzlich angefertigte Schlüssel
- Chips
- Karten
- Fernbedienungen für Garagentore
Am besten wird bereits einige Tage vor der Übergabe eine vollständige Übersicht erstellt.
So bleibt noch genügend Zeit, fehlende Schlüssel zu suchen oder offene Fragen mit der Hausverwaltung zu klären.
Warum ein Übergabeprotokoll so wichtig ist
Eine Wohnungsübergabe sollte möglichst nicht nur per Handschlag erfolgen.
Ein schriftliches Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Rückgabe.
Darin sollten unter anderem festgehalten werden:
- Datum der Übergabe
- Namen der Beteiligten
- Zustand der einzelnen Räume
- festgestellte Schäden
- Anzahl der übergebenen Schlüssel
- Zählerstände
- offene Vereinbarungen
- gegebenenfalls noch durchzuführende Arbeiten
Idealerweise wird das Protokoll von beiden Seiten unterschrieben und beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.
Damit besteht eine gemeinsame Dokumentation darüber, in welchem Zustand die Wohnung tatsächlich zurückgegeben wurde.
Fotos machen – und zwar systematisch
Zusätzlich zum Übergabeprotokoll sollten Fotos angefertigt werden.
Nicht nur drei schnelle Handyfotos.
Sinnvoll ist eine nachvollziehbare Dokumentation der gesamten Wohnung.
Fotografiert werden sollten beispielsweise:
- jeder Raum aus mehreren Perspektiven
- Wände
- Böden
- Türen
- Fenster
- Küche
- Badezimmer
- vorhandene Einbauten
- Keller und Nebenräume
- Zählerstände
Besonders relevante Stellen können zusätzlich im Detail fotografiert werden.
Die Bilder sollten anschließend aufbewahrt werden.
Kommt es später zu unterschiedlichen Auffassungen über den Zustand der Wohnung, kann eine gute Fotodokumentation sehr hilfreich sein.
Zählerstände dokumentieren
Bei der Wohnungsübergabe sollten auch die vorhandenen Zählerstände dokumentiert werden.
Je nach Wohnung betrifft das beispielsweise:
- Strom
- Gas
- Wasser
- Heizung
Die Werte können im Übergabeprotokoll notiert und zusätzlich fotografiert werden.
Damit lässt sich später nachvollziehen, welcher Stand zum Zeitpunkt der tatsächlichen Wohnungsübergabe vorlag.
Die Kaution: Wann bekommt man sie zurück?
Für viele Mieter ist das die wichtigste finanzielle Frage rund um den Auszug.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Kaution grundsätzlich samt Zinsen zurückzuzahlen, soweit keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen.
Solche Forderungen können beispielsweise offene Mietzahlungen oder Schadenersatzansprüche wegen tatsächlich verursachter Beschädigungen beziehungsweise übermäßiger Abnutzung betreffen.
Wichtig ist dabei:
Gewöhnliche Abnutzung allein rechtfertigt grundsätzlich keinen Schadenersatz.
Ein alter Boden wird beispielsweise nicht allein deshalb zu einem Schaden, weil ihm anzusehen ist, dass mehrere Jahre darauf gewohnt wurde.
Genau deshalb sind Übergabeprotokoll und Fotos so wichtig.
Darf der Vermieter bei einem Schaden den Neupreis verrechnen?
Nicht automatisch.
Hat ein Mieter tatsächlich einen Schaden verursacht, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der vollständige Neupreis eines Gegenstandes verlangt werden kann.
Bei der Schadensberechnung spielt grundsätzlich auch der Zeitwert eine Rolle.
Alter und bisherige Nutzungsdauer müssen also berücksichtigt werden.
Ein einfaches Beispiel:
Ein bereits viele Jahre alter Boden hat nicht denselben Wert wie ein gerade neu verlegter Boden.
Wird ein älterer Gegenstand beschädigt, kann deshalb nicht ohne Weiteres so gerechnet werden, als wäre ein fabrikneuer Gegenstand zerstört worden.
Was tun, wenn die Kaution nicht zurückgezahlt wird?
Wird die Kaution ohne nachvollziehbare Begründung vollständig oder teilweise einbehalten, sollte zunächst schriftlich eine Rückzahlung beziehungsweise nachvollziehbare Abrechnung verlangt werden.
Dabei ist es hilfreich, sämtliche Unterlagen aufzubewahren:
- Mietvertrag
- ursprüngliches Übergabeprotokoll
- aktuelles Übergabeprotokoll
- Fotos vom Einzug
- Fotos vom Auszug
- Schriftverkehr mit Vermieter oder Hausverwaltung
- Rechnungen oder sonstige relevante Belege
In Wien kann bei bestimmten Mietverhältnissen auch die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) eine Anlaufstelle bei Streitigkeiten über die Kaution sein.
Bei Unsicherheit über die konkrete rechtliche Situation empfiehlt sich eine entsprechende mietrechtliche Beratung.
10 typische Fehler bei der Wohnungsübergabe
1. Erst am letzten Tag mit dem Ausräumen beginnen
Eine Wohnung wirkt leerer, als sie tatsächlich ist. Keller, Kästen, Abstellräume und Küche enthalten häufig wesentlich mehr Gegenstände als erwartet.
2. Ohne Rücksprache alles ausbauen
Nicht jede Küche und nicht jeder Einbau muss zwangsläufig entfernt werden. Vorher nachzufragen kann viel Arbeit sparen.
3. Unnötig die komplette Wohnung ausmalen
Es besteht keine automatische gesetzliche Verpflichtung, eine Wohnung beim Auszug komplett neu auszumalen. Auch entsprechende Mietvertragsklauseln sollten auf ihre Wirksamkeit geprüft werden.
4. Normale Abnutzung mit einem Schaden verwechseln
Eine Wohnung darf nach mehreren Jahren bewohnt aussehen. Gewöhnliche Gebrauchsspuren sind nicht automatisch Schäden.
5. Keller vergessen
Einer der häufigsten praktischen Fehler. Keller und andere Nebenräume sollten frühzeitig kontrolliert werden.
6. Keine Fotos machen
Ohne Dokumentation lässt sich der Zustand später wesentlich schwerer nachvollziehen.
7. Kein Übergabeprotokoll erstellen
Mündliche Aussagen sind bei späteren Meinungsverschiedenheiten schwerer nachweisbar.
8. Schlüssel nicht vollständig zusammensuchen
Fehlende Schlüssel oder Zugangsmedien können die Übergabe unnötig komplizieren.
9. Zählerstände vergessen
Diese sollten am Übergabetag dokumentiert und am besten zusätzlich fotografiert werden.
10. Zu knapp planen
Zwischen „fast fertig“ und „übergabebereit“ liegen häufig noch mehrere Stunden oder sogar Tage Arbeit.
Wohnungsübergabe nach einer Verlassenschaft
Eine besondere Situation entsteht, wenn eine Wohnung nach einem Todesfall zurückgegeben werden muss.
Hier kommen zur eigentlichen Wohnungsübergabe zahlreiche weitere organisatorische und emotionale Aufgaben hinzu.
Bevor mit dem Ausräumen begonnen wird, sollten wichtige Dokumente, persönliche Erinnerungsstücke und mögliche Wertgegenstände gesichert werden.
Gerade Wohnungen, die über mehrere Jahrzehnte bewohnt wurden, können außerdem umfangreichen Hausrat enthalten.
Neben der eigentlichen Wohnung sollten auch Keller, Dachboden, Garage und andere Nebenräume berücksichtigt werden.
Erst wenn geklärt ist, welche Gegenstände aufbewahrt, verteilt oder verwertet werden sollen, sollte die eigentliche Räumung erfolgen.
Wohnungsübergabe nach dem Umzug ins Pflegeheim
Auch nach einer Übersiedlung in ein Pflegeheim muss die bisherige Wohnung häufig aufgelöst und anschließend zurückgegeben werden.
Hier sollte zunächst geklärt werden, welche persönlichen Möbel und Gegenstände in das neue Zuhause mitgenommen werden.
Danach können:
- wichtige Dokumente gesichert,
- Erinnerungsstücke aussortiert,
- verwertbare Gegenstände geprüft,
- Möbel verteilt oder weitergegeben und
- der restliche Haushalt aufgelöst werden.
Gerade für Angehörige kann es hilfreich sein, den praktischen Teil der Räumung abzugeben und sich auf die persönlichen und organisatorischen Aufgaben rund um die Übersiedlung zu konzentrieren.
Wohnung nach jahrzehntelanger Mietdauer zurückgeben
Wer 20, 30 oder sogar 40 Jahre in derselben Wohnung gelebt hat, steht beim Auszug vor einer besonderen Situation.
Nach einer so langen Zeit sind Gebrauchsspuren naturgemäß stärker als nach wenigen Jahren.
Auch Bodenbeläge, Türen, Wände und andere Ausstattungsgegenstände altern.
Bei der Beurteilung möglicher Schäden muss deshalb zwischen gewöhnlicher altersbedingter Abnutzung und tatsächlich verursachten Beschädigungen unterschieden werden.
Gleichzeitig hat sich nach Jahrzehnten häufig enorm viel Hausrat angesammelt.
Deshalb sollte eine solche Wohnungsauflösung besonders früh geplant werden.
Checkliste: 4 Wochen vor der Wohnungsübergabe
- Mietvertrag kontrollieren
- Übergabetermin vereinbaren
- Rückgabebedingungen klären
- Küche und Einbauten absprechen
- Keller und Nebenräume kontrollieren
- Möbel und Hausrat aussortieren
- Entsorgung beziehungsweise Weitergabe organisieren
- gegebenenfalls notwendige Arbeiten vereinbaren
- sämtliche Schlüssel zusammensuchen
- ursprüngliches Übergabeprotokoll und alte Fotos suchen
Checkliste: 1 Woche vor der Wohnungsübergabe
- Wohnung vollständig ausräumen
- Keller und Nebenräume leeren
- vereinbarte Rückbauarbeiten abschließen
- tatsächliche Schäden prüfen
- grobe Reinigung durchführen
- Küche und Einbauten noch einmal kontrollieren
- Schlüssel vollständig zusammenstellen
- Dokumente für die Übergabe vorbereiten
- Termin mit Vermieter oder Hausverwaltung bestätigen
Checkliste: Am Tag der Wohnungsübergabe
- alle Räume kontrollieren
- Keller und Nebenräume kontrollieren
- Fotos vom endgültigen Zustand machen
- Zählerstände ablesen und fotografieren
- Übergabeprotokoll ausfüllen
- Zustand beziehungsweise Schäden dokumentieren
- sämtliche Schlüssel und Zugangsmedien übergeben
- Anzahl der Schlüssel im Protokoll festhalten
- Protokoll von beiden Seiten unterschreiben lassen
- eigene Ausfertigung des Protokolls mitnehmen
Checkliste: Nach der Wohnungsübergabe
Auch nach der Schlüsselübergabe sollten einige Unterlagen nicht sofort im Altpapier landen.
Aufbewahrt werden sollten insbesondere:
- Übergabeprotokoll
- Fotos der Wohnung
- Mietvertrag
- Schriftverkehr mit Vermieter oder Hausverwaltung
- Nachweise über die Schlüsselübergabe
- gegebenenfalls Rechnungen über durchgeführte Arbeiten
Außerdem sollte kontrolliert werden, ob die Kaution entsprechend zurückgezahlt beziehungsweise eine allfällige Kürzung nachvollziehbar begründet wird.

Häufig gestellte Fragen zur Wohnungsübergabe in Wien
Muss ich meine Wohnung beim Auszug komplett ausmalen?
Nein. Es besteht in Österreich keine automatische gesetzliche Verpflichtung, eine Mietwohnung beim Auszug komplett neu auszumalen. Auch entsprechende Klauseln im Mietvertrag können unwirksam sein und sollten geprüft werden.
Muss die Wohnung weiß gestrichen sein?
Nicht automatisch. Auch eine andere Wandfarbe bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Wohnung vollständig neu gestrichen werden muss. Bei außergewöhnlichen beziehungsweise ortsunüblichen Gestaltungen kann die Situation anders aussehen.
Muss ich Bohrlöcher verspachteln?
Nicht jedes Bohr- oder Dübelloch muss automatisch beseitigt werden. Löcher, die im üblichen Umfang durch normales Wohnen entstehen, können zur gewöhnlichen Abnutzung gehören. Bei einer außergewöhnlich großen Anzahl oder massiven Beschädigungen kann die Beurteilung anders ausfallen.
Was bedeutet besenrein?
Besenrein bedeutet grundsätzlich, dass die Wohnung geräumt und von grobem Schmutz befreit ist. Eine professionelle Grundreinigung ist damit nicht automatisch gemeint.
Muss der Keller ebenfalls leer sein?
Gehört ein Kellerabteil zur Wohnung, sollten die eigenen Gegenstände bei der Rückgabe grundsätzlich ebenfalls entfernt sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Darf ich meine Küche in der Wohnung lassen?
Das hängt davon ab, wem die Küche gehört und welche Vereinbarungen bestehen. Bei einer selbst eingebauten oder vom Vormieter übernommenen Küche sollte die weitere Vorgehensweise rechtzeitig mit Vermieter oder Hausverwaltung geklärt werden.
Muss ich alle Schlüssel zurückgeben?
Bei der endgültigen Rückgabe sollten sämtliche zum Mietobjekt gehörenden Schlüssel und Zugangsmedien übergeben werden. Dazu gehören auch zusätzlich angefertigte Exemplare.
Brauche ich ein Übergabeprotokoll?
Ein schriftliches Übergabeprotokoll ist dringend empfehlenswert. Damit lässt sich nachvollziehen, in welchem Zustand die Wohnung zurückgegeben und wie viele Schlüssel übergeben wurden.
Sollte ich bei der Wohnungsübergabe Fotos machen?
Ja. Eine systematische Fotodokumentation kann bei späteren Diskussionen über Schäden oder den Zustand der Wohnung sehr hilfreich sein.
Darf der Vermieter wegen normaler Gebrauchsspuren die Kaution kürzen?
Gewöhnliche Abnutzung durch normales Wohnen ist grundsätzlich kein Schaden. Anders kann es bei tatsächlichen Beschädigungen oder übermäßiger Abnutzung aussehen.
Darf bei einem Schaden der komplette Neupreis verrechnet werden?
Nicht automatisch. Bei der Schadensberechnung ist grundsätzlich auch der Zeitwert beziehungsweise das Alter und die bisherige Nutzungsdauer des beschädigten Gegenstandes zu berücksichtigen.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Nach Ende des Mietverhältnisses ist die Kaution grundsätzlich samt Zinsen zurückzuzahlen, soweit keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen.
Was mache ich, wenn Vermieter und Mieter den Zustand unterschiedlich beurteilen?
Fotos, ein schriftliches Übergabeprotokoll und vorhandene Unterlagen vom Einzug können in diesem Fall besonders wichtig sein. Bei einem konkreten mietrechtlichen Streit sollte fachkundige Beratung eingeholt werden.
Was muss ich bei Wiener Wohnen besonders beachten?
Bei Gemeindewohnungen sollten die aktuellen Rückgabebedingungen von Wiener Wohnen geprüft werden. Insbesondere Wohnung und zugehörige Nebenräume, mögliche Schäden sowie sämtliche Schlüssel und Zugangsmedien sollten rechtzeitig berücksichtigt werden.
Kann eine Firma die Wohnung vor der Übergabe komplett räumen?
Ja. Wenn noch größere Mengen Möbel, Hausrat oder Kellerbestände vorhanden sind, kann eine professionelle Räumung die Wohnung für die anschließende Übergabe vorbereiten.
Fazit: Gute Vorbereitung verhindert Stress bei der Wohnungsübergabe
Eine Wohnungsübergabe in Wien muss kein komplizierter Abschluss eines Mietverhältnisses sein.
Viele Probleme entstehen nicht durch die eigentliche Übergabe, sondern durch fehlende Vorbereitung.
Wer einige Wochen vorher beginnt, den Mietvertrag prüft, offene Fragen mit Vermieter oder Hausverwaltung klärt und Wohnung sowie Nebenräume systematisch vorbereitet, hat am Übergabetag deutlich weniger Stress.
Besonders wichtig sind drei Dinge:
Nicht vorschnell renovieren. Nichts Wichtiges vergessen. Alles dokumentieren.
Eine Mietwohnung muss beim Auszug nicht automatisch neu ausgemalt werden. Normale Abnutzung ist nicht automatisch ein Schaden. Und auch ein Satz im Mietvertrag sollte nicht ungeprüft als Verpflichtung verstanden werden.
Gleichzeitig sollten tatsächliche Schäden, zurückgelassene Gegenstände oder ungeklärte Einbauten nicht bis zum Übergabetermin ignoriert werden.
Fotos, Zählerstände und ein schriftliches Übergabeprotokoll schaffen zusätzliche Sicherheit.
Und wenn sich kurz vor der Übergabe zeigt, dass doch noch eine halbe Wohnung, ein Keller oder größere Mengen Hausrat entfernt werden müssen, sollte dafür genügend Zeit eingeplant werden.
Über uns – Räumungen.at
Räumungen.at unterstützt Privatpersonen, Angehörige, Eigentümer und Unternehmen bei Räumungen, Entrümpelungen und Umzügen in Wien und Niederösterreich.
Gerade vor einer Wohnungsübergabe zeigt sich häufig, dass die letzten Schritte mehr Aufwand verursachen als erwartet: Möbel müssen entfernt, Keller geleert, schwere Gegenstände transportiert und nicht mehr benötigter Hausrat fachgerecht entsorgt werden.
Räumungen.at bietet dafür einen Rundum-Service mit kostenloser Besichtigung, Fixpreisgarantie, persönlicher Beratung und fachgerechter Entsorgung über Entsorgungspartner.
Ob komplette Wohnungsräumung, Keller- oder Dachbodenräumung, Verlassenschaft, Entrümpelung oder Umzug: Ziel ist eine unkomplizierte und zuverlässige Abwicklung, damit Wohnung, Haus oder Geschäftslokal termingerecht für die nächsten Schritte bereit ist.