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Ratgeber Umzug

Umzug: Welches Finanzamt zuständig?

Wer umzieht, muss nicht nur den Umzug planen, organisieren und durchführen, sondern auch eine Reihe bürokratischer Aufgaben erledigen. Unter anderem stellt sich die Frage, welches Finanzamt nach einem Umzug für einen zuständig ist und wie die korrekte Ummeldung funktioniert.

Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären, was bei einem Wohnortwechsel diesbezüglich zu beachten ist.

Welches Finanzamt ist zuständig bei einem Umzug in Wien?

Ein Umzug ist immer auch mit einer Adressänderung verbunden. Selbst, wenn man im selben Wohnhaus umzieht, ändert sich die Anschrift und ist daher entsprechend meldepflichtig. Doch woher weiß man, bei welchem Finanzamt eine Adressänderung bekannt gegeben werden muss?

Grundsätzlich ist immer das sogenannte Wohnsitzfinanzamt das für eine Person zuständige Finanzamt. Das Wohnsitzfinanzamt ist immer jenes Finanzamt, in dessen Bereich eine steuerpflichtige Person ihren Wohnsitz hat. Hat jemand mehrere Wohnsitze ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich sich die Person vorwiegend aufhält. In der Regel wird es sich dabei immer um den Hauptwohnsitz handeln.

Beispiel 1: Zieht jemand, um zu studieren aus Salzburg nach Wien, ist in Wien aber nur zum Nebenwohnsitz gemeldet, ist weiterhin jenes Finanzamt zuständig, wo diese Person ihren Hauptwohnsitz hat, folglich in Salzburg.

Beispiel 2: Zieht hingegen jemand von Salzburg nach Wien, um dort zu arbeiten bzw. zu leben und meldet dort auch seinen Hauptwohnsitz an, ändert sich auch die Zuständigkeit des Finanzamtes. Zuständig ist nun das entsprechende Wohnsitzfinanzamt in Wien.

Das Wohnsitzfinanzamt ist allerdings nicht nur für natürliche Personen zuständig, sondern auch für Einzelunternehmen. Doch dazu später mehr.

Bei welchem Finanzamt muss der Umzug nun bekannt gegeben werden?

Bei einem Umzug ist es nicht notwendig, die Adressänderung beim Finanzamt selbst bekannt zu geben. Diese erfolgt automatisch, wenn man eine Adressänderung beim Zentralen Melderegister meldet. Die An- oder Ummeldung eines Wohnsitzes in Österreich ist gesetzlich vorgeschrieben und damit verpflichtend. Andernfalls drohen Bußgelder!

Es gelten folgende Fristen:

  • Anmeldung (erstmaliger Zuzug nach Österreich, Umzug innerhalb Österreichs mit Änderung des Hauptwohnsitzes, Begründung eines weiteren Wohnsitzes): Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
  • Ummeldung (Änderung der Wohnsitzqualität): Innerhalb eines Monats

Die zuständige Meldebehörde in Wien ist immer das jeweilige Magistratische Bezirksamt jenes Bezirkes, in welchen man zieht.

Zur Wiederholung: Wer nach Wien zieht oder innerhalb von Wien umzieht, muss die Adressänderung nicht beim zuständigen Finanzamt bekannt geben, sondern innerhalb der entsprechenden Frist beim Zentralen Melderegister. Die Daten der Adressänderung werden anschließend automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt bzw. automatisiert in FinanzOnline aktualisiert.

Doch Achtung: Wer das Portal FinanzOnline nicht nutzt bzw. keinen Zugang besitzt oder diverse Beihilfen (z.B. Familienbeihilfe) durch das Finanzamt bezieht, sollte die Adressänderung so rasch wie möglich nach dem Umzug an das zuständige Finanzamt melden. Nur dann kann garantiert werden, dass fortlaufende Zahlungen auch weiterhin ohne Verzögerungen stattfinden.

Eine vollständige Liste der Finanzämter in Wien finden Sie hier.

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Umzug von selbstständig Beschäftigten – Zuständigkeit?

Wie bereits erwähnt, ist das jeweilige Wohnsitzfinanzamt nicht nur für natürliche Personen zuständig, sondern auch für Einzelunternehmen bzw. selbstständig beschäftigte Personen.

Wer selbstständig beschäftigt ist, muss eine Adressänderung daher innerhalb eines Monats an das neue Wohnsitzfinanzamt melden – immer unter Angabe der eigenen Steuernummer.

Um fortlaufende Zahlungen garantieren zu können bzw. um die Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es zu empfehlen, die Adressdaten beim Finanzamt immer aktuell zu halten. Dies ist am einfachsten über FinanzOnline möglich.

Umzug in Wien – Wo muss ich mich noch ummelden?

Wer nach Wien zieht oder innerhalb der Stadt umzieht, muss neben dem Finanzamt bzw. Zentralen Melderegister noch weitere Behörden bzw. Stellen über die Adressänderung informieren.

Hier ein Überblick:

  • Versicherung: Ummeldung der Haushaltsversicherung bzw. Fahrzeugversicherung
  • Kfz-Zulassungsstelle: Übertragung des Kfz-Zulassungsscheins
  • GIS Gebühren Info Service: Ummeldung von Radio und Fernsehen
  • Energieanbieter: Ummeldung von Strom, Gas und Fernwärme
  • Post: Einrichtung eines Nachsendeauftrags
  • Bank: Änderung von Daueraufträgen

Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Umzug in Wien haben sollten, stehen wir als professioneller Dienstleiter auf dem Gebiet privater oder gewerblicher Umzüge gerne für Sie zur Verfügung.

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